Was leistet eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung umfaßt Schäden am gesamten Hausrat durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Sturm und Hagel
sowie auch Schäden durch die genannten Gefahren an:
- Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen;
- in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder Holzdecken, die der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren;
- Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Fahrraddiebstahl
- Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
- Glaskeramikkochflächen
- Wasseraustritt aus Aquarien
Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u.a. auch Kosten ersetzt
- für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten);
- die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten);
- die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten);
- für Schloßänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anläßlich eines Versicherungfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten);
- für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten);
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
- für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
- für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).
Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.
Die zur Zeit aktuellsten Bedingungen sind die VHB 92. Ältere Verträge können auch noch die VHB 84 oder sogar die VHB 74 enthalten.
Die nachstehende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungen der jeweiligen Bedingungen auf:
VHB 74 | VHB 84 | VHB 92 | |
---|---|---|---|
Versicherte Gefahren | Fünffach-Kombination: Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Leitungswasser, Sturm, Glas - Ausschnittdeckung möglich - | Vierfach Kombination: Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Leitungswasser, Sturm sowie Hagel durch Klausel 838 - Nur Vollkombination möglich - | Vierfach Kombination: Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Leitungswasser, Sturm einschl. Hagel, Hagel Klausel entfällt, - Nur Vollkombination möglich - |
Antennen, Markisen | einzelvertragliche Vereinbarung | versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienend § 1 Nr. 2a, § 10 Nr. 2 | versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienend § 1 Nr. 2a, § 10 Nr. 2 |
Anzeigepflicht | anzugeben sind alle für die Übernahme erheblichen Gegenstände (keine Definition) §7 Nr. 1 | zu beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1 | zu beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1 |
Außen-versicherung | Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens 5.112,92 EUR innerhalb Europas § 6 Nr. 2 | Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens 7.669,38 EUR innerhalb Europas § 12 "vorübergehend" ist mit drei Monaten definiert | Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens 10.225,84 EUR weltweit § 12 "vorübergehend" ist mit drei Monaten definiert |
Sachen in Garagen außerhalb des Versicherungs-grundstücks, jedoch in der Nähe; außerdem Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschafts-räumen | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
Beitragssatz-anpassung | Beitragssatz-anpassung nicht vorgesehen | erfolgt bedingungsgemäß entsprechend der Schadenentwicklung: Der Versicherungs-nehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen überschreitet. § 16 Nr. 2 | erfolgt bedingungsgemäß entsprechend der Schadenentwicklung: Der Versicherungs-nehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen überschreitet. § 16 Nr. 2 |
Brandschäden durch Nutzwärme | nicht versichert | nicht versichert | versichert |
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen/ Wäschediebstahl Diebstahl von Gartenmöbeln/- Geräten | versichert mit Entschädigungs-grenzen § 3 B Nr. 5/6a/6b | nicht versichert | nicht versichert |
Vom Mieter in das Gebäude eingefügte Gegenstände sofern er die Gefahr trägt | versichert sind nur Badewannen, Badeöfen, Waschbecken, sonstige wasserführende Installationen | versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost) § 1 Nr. 2b, § 7 Nr. 2 | versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost) § 1 Nr. 2b, § 7 Nr. 2 |
Verwendung der Entschädigung zur Wieder-herstellung/ Wieder-beschaffung | Zahlung des Neuwertanteils abhängig von Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung § 5 Nr. 3a | Volle Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung | Volle Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung |
Fahrraddiebstahl | versichert mit Entschädigungs-grenze § 3 B Nr. 6c | nicht versichert. Einschluss gegen Zuschlag möglich (Klausel 833) Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungs- summe. - Erhöhung möglich - | nicht versichert. Einschluss gegen Zuschlag möglich (Klausel 7110) Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungs- summe. - Erhöhung möglich - |
Gebäude- und Mobiliarverglasung bis 3 qm ohne Sonderverglasung | versichert § 2 Nr. 10 | nicht versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/ Glasarten | nicht versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/ Glasarten |
Kosten für Unterbringung im Hotel o.ä., wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde | nicht versichert | nicht versichert | versichert bis zu 100 Tage Entschädigungs-grenze -soweit nichts anderes vereinbart wurde pro Tag 1°/°° der Hausrat-Versicherungs-summe § 2 Nr. 1h |
Kosten für Transport und Lagerung von versichertem Hausrat wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird | nicht versichert | nicht versichert | versichert bis zu 100 Tage § 2 Nr. 1c |
Motorbetriebene Rasenmäher, Krankenfahr-stühle, Go-Karts und Spielfahrzeuge; ferner Motoren für Falt und Schlauchboote | nicht versichert | nicht versichert | versichert § 1 Nr. 2c |
Neuwert- entschädigung | Neuwert-entschädigung mit Ausnahmen; Zeitwert-entschädigung | generell (unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers noch zu verwenden sind. Sonst Verkaufspreis § 18 Nr. 2 | generell (unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers noch zu verwenden sind. Sonst Verkaufspreis § 18 Nr. 2 |
Sportgeräte | versichert sind Falt-, Schlauch-, Kunststoffboote und Kanus § 2 Nr. 1 | versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig von der Baustoffart), Surfgeräte und Flugdrachen, nicht jedoch deren Motoren § 1 Nr. 2c | versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig von der Baustoffart), einschl. Motoren; Surfgeräte und Flugdrachen § 1 Nr. 2d |
Summen- anpassung | kann vereinbart werden; kein Widerspruch im Einzelfall | obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer kann widersprechen § 16 Nr. 1 | obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer kann widersprechen § 16 Nr. 1 |
Unterversicherung | wird angerechnet § 5 Nr. 2 | Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindest-versicherungs- summe je qm Wohnfläche vereinbart wird. Klausel 834 | Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindest-versicherungs- summe je qm Wohnfläche vereinbart wird. Klausel 7712 |
Vandalismus | nicht versichert | versichert § 6 | versichert § 6 |
Versicherungs- summe nach dem Versicherungsfall | Minderung für den Rest der Versicherungs-periode um den Betrag der Entschädigung § 19 Nr. 1 | versichert § 6 | versichert § 6 |
Wertsachen | viele unterschiedliche, sich teilweise überschneidende Einzelent-schädigungs- grenzen mit absoluten Beträgen Behältnis- verschluss für Münzen und Schmuck Geldschrank- verschluss einzelvertraglich zu vereinbaren § 2 Nr. 3-9 | Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel Entschädigungs- grenze 20% der Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht 200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten folgende Entschädigungs- grenzen: 7.669,38 EUR für Bargeld 1.278,23 EUR für Urkunden einschl. Sparbücher und Wertpapiere 20.451,68 EUR für Schmucksachen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin § 19 | Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber und Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel Entschädigungs- grenze 20% der Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht 200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten folgende Entschädigungs- grenzen: 10.225,84 EUR für Bargeld 2.556,46 EUR für Urkunden einschl. Sparbücher und Wertpapiere 20.451,68 EUR für Schmucksachen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin § 19 |
Tipp
Alle Gegenstände aus Ihrem Haushalt, die Sie bei Urlaubsreisen mit sich führen sind weltweit für eine Zeitraum von max. 3 Monaten über Ihre Hausratversicherung mitversichert.
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