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Was ist im Schadensfall in der Hausratversicherung zu beachten?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  • er muss den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen;
  • er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden;
  • er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhandengekommene Sachen einreichen;
  • er muss abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sprren lassen sowie für abhandengekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten;
  • er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern;
  • er muss dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.


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