Wir sind für Sie da!

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

innofima - Ihr innovativer Finanzmakler

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

Was ist im Schadensfall in der Hausratversicherung zu beachten?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  • er muss den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen;
  • er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden;
  • er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhandengekommene Sachen einreichen;
  • er muss abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sprren lassen sowie für abhandengekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten;
  • er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern;
  • er muss dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.


Sie haben Interesse an einer Hausratversicherung?

weiter zu unserem Vergleich:

Hausratversicherung

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden!

Ob Privathaftpflicht für Singles oder Familienhaftpflicht - Auf diese Versicherung sollte wirklich niemand verzichten!

Privathaftpflicht

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.