Was ist im Todesfall in der Risikolebensversicherung zu beachten?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden bei Tod der versicherten Person erbracht.
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
- der Original-Versicherungsschein.
- Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
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