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Was ist im Todesfall in der Risikolebensversicherung zu beachten?

Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden bei Tod der versicherten Person erbracht.

Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
  • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
  • der Original-Versicherungsschein.
  • Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.


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Risikolebensversicherung

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