Transportversicherung
Gerade in der Transportversicherung kommt es zu Verwirrungen was und wie versichert werden kann bzw. muss.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hier eine kleine Einstiegshilfe bieten damit der richtige Versicherungsschutz gewährleistet wird:
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Autoinhaltsversicherung
Eigene Ware mit nur eigenen (geleasten, gemieteten) Fahrzeugen
für Handwerker, Kleinbetriebe
Egal, ob diese Betriebe mit eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen eigene oder bereits verkaufte Güter transportieren. In der Regel ist das Fahrzeug bestens versichert (Vollkasko)
Und die Ladung?
Sie kann z.B. bei einem Unfall oder Einbruchdiebstahl erheblichen Schaden erleiden! -
Warentransport- versicherung
Eigene Ware mit eigenen oder fremden Fahrzeugen
für Handel und Produzenten
Der Händler, Produktionsbetrieb, aber auch der Handwerker können sich nicht auf die Haftung des Frachtführers, Spediteurs o.ä. verlassen; sie ist nicht gegeben oder unzureichend.
Für diese Unternehmen gilt:
Die Warentransport- versicherung ist unverzichtbar. -
Frachtführerversicherung
Fremde Ware mit eigenen Fahrzeugen
für Fuhrbetriebe, Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter, Logistiker, Kurierdienste
Der Frachtführer / Fuhrunternehmer, Spediteur, Lagerhalter oder Logistiker braucht eine Versicherung für seine gesetzliche oder vertragliche Haftung, nämlichdie Verkehrshaftungsversicherung.
In den meisten Fällen müssen die Verkehrsträger eine Verkehrshaftungsversicherung nachweisen (Pflichtversicherung)!
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Verkehrshaftungs-versicherung
Fremde Ware mit eigenen Fahrzeugen
Umzugsunternehmen
Die Umzug-Transportversicherung ist eine Verkehrshaftungsversicherung mit Einschränkungen in der Haftung.