elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) anfordern
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer) für die Zulassung bei der Zulassungsstelle (früher Doppelkarte oder Deckungskarte genannt).
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eVB anfordernWofür brauchen Sie eine eVB?
- für die Neuzulassung eines Fahrzeugs
- bei Halterwechsel oder Besitzumschreibung
- bei Wohnortwechsel in Verbindung mit einer änderung des Zulassungsbezirkes
- bei Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung (Außerbetriebsetzung)
Damit Sie Ihr Fahrzeug zulassen bzw. ummelden können, erhalten Sie von uns eine 7-stellige Nummer, die so genannte eVB-Nummer. Gleichzeitig wird in einer zentralen Datenbank, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben, eine elektronische Versicherungsbestätigung für Sie hinterlegt. Bei der Zulassung müssen Sie also nur diese 7-stellige Nummer angeben, damit die Zulassungsbehörde die für Sie hinterlegte eVB abrufen kann.
Info: Bei einem Versichererwechsel zur Hauptfälligkeit benötigen Sie keine eVB-Nummer. Diese wird direkt von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft an Ihre Zulassungsbehörde übermittelt.
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Hinweis
Bei Wiederzulassung muss die alte Versicherungsgesellschaft verwendet werden, sofern das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet war und der vertrag nicht gekündigt wurde (ältere Rechte des Versicherers)
Wie geht es jetzt weiter?
Informationen zum Ablauf des elektronischen Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge:
- Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine Versicherungsbestätigung.
- Ihre Daten (die Personendaten müssen mit den Daten im Personalausweis übereinstimmen) tragen Sie in unser Anforderungsformular ein.
- Wir erstellen Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung und lassen Ihnen diese per Email zukommen. Gerne nennen wir Ihnen die eVB Nummer auch am Telefon fall Sie nicht über Email verfügen. Dieser Vorgang dauert in der Regel 1 - 2 Arbeitstage. Die eVB-Nummer inkl. der eVB-Daten können Sie ausdrucken oder auf einem Zettel notieren.
Sie gehen mit der eVB-Nummer zu Ihrer Zulassungsstelle und beantragen wie gewohnt die Zulassung Ihres Fahrzeuges. Sollen Sie jemand eine Vollmacht erteilen wollen oder vorab schon die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer ausfüllen (KFZ-Steuer ist Abbuchungspflicht), so finden Sie hier eine Checkliste zur Zulassung - Wir senden die eVB an die zentrale Stelle weiter, damit Ihre Daten der Zulassungsbehörde zur Verfügung stehen.
- Die Zulassungsbehörde ruft mit dieser Ihnen zugeordneten eVB-Nummer Ihre Daten zentral ab und überprüft diese anhand Ihrer Personalien.
- Abschließend wird Ihr Fahrzeug von der Zulassungsbehörde zugelassen.