Wir sind für Sie da!

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

innofima - Ihr innovativer Finanzmakler

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) anfordern

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer) für die Zulassung bei der Zulassungsstelle (früher Doppelkarte oder Deckungskarte genannt).


eVB online anfordern:

eVB anfordern


Wofür brauchen Sie eine eVB?

  • für die Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • bei Halterwechsel oder Besitzumschreibung
  • bei Wohnortwechsel in Verbindung mit einer änderung des Zulassungsbezirkes
  • bei Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung (Außerbetriebsetzung)

Damit Sie Ihr Fahrzeug zulassen bzw. ummelden können, erhalten Sie von uns eine 7-stellige Nummer, die so genannte eVB-Nummer. Gleichzeitig wird in einer zentralen Datenbank, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben, eine elektronische Versicherungsbestätigung für Sie hinterlegt. Bei der Zulassung müssen Sie also nur diese 7-stellige Nummer angeben, damit die Zulassungsbehörde die für Sie hinterlegte eVB abrufen kann.

Info: Bei einem Versichererwechsel zur Hauptfälligkeit benötigen Sie keine eVB-Nummer. Diese wird direkt von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft an Ihre Zulassungsbehörde übermittelt.


eVB online anfordern:

eVB anfordern


160 Tarife aus über 80 KFZ-Versicherungen vergleichen - mit eVB Sofortservice
wenn Sie direkt ein Angebot erhalten wollen, und unseren eVB Sofortservice nutzen wollen klicken Sie bitte hier - KFZ-Versicherungsvergleich


Hinweis

Bei Wiederzulassung muss die alte Versicherungsgesellschaft verwendet werden, sofern das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet war und der vertrag nicht gekündigt wurde (ältere Rechte des Versicherers)


Wie geht es jetzt weiter?
Informationen zum Ablauf des elektronischen Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge:

  • Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine Versicherungsbestätigung.
  • Ihre Daten (die Personendaten müssen mit den Daten im Personalausweis übereinstimmen) tragen Sie in unser Anforderungsformular ein.
  • Wir erstellen Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung und lassen Ihnen diese per Email zukommen. Gerne nennen wir Ihnen die eVB Nummer auch am Telefon fall Sie nicht über Email verfügen. Dieser Vorgang dauert in der Regel 1 - 2 Arbeitstage. Die eVB-Nummer inkl. der eVB-Daten können Sie ausdrucken oder auf einem Zettel notieren.
    Sie gehen mit der eVB-Nummer zu Ihrer Zulassungsstelle und beantragen wie gewohnt die Zulassung Ihres Fahrzeuges. Sollen Sie jemand eine Vollmacht erteilen wollen oder vorab schon die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer ausfüllen (KFZ-Steuer ist Abbuchungspflicht), so finden Sie hier eine Checkliste zur Zulassung
  • Wir senden die eVB an die zentrale Stelle weiter, damit Ihre Daten der Zulassungsbehörde zur Verfügung stehen.
  • Die Zulassungsbehörde ruft mit dieser Ihnen zugeordneten eVB-Nummer Ihre Daten zentral ab und überprüft diese anhand Ihrer Personalien.
  • Abschließend wird Ihr Fahrzeug von der Zulassungsbehörde zugelassen.

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden!

Ob Privathaftpflicht für Singles oder Familienhaftpflicht - Auf diese Versicherung sollte wirklich niemand verzichten!

Privathaftpflicht

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.