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Zentralruf der Autoversicherer

Zentralanruf der Autoversicherer

Ermittlung der gegnerischen Versicherung nach dem Schadenfall

Schadenregulierung im In- und Ausland - 365 Tage im Jahr

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt die zuständige Versicherung des Unfallverursachers/Unfallgegners unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 250 2600.

Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem in der EWR oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug, wird zusätzlich zum ausländischen Versicherer auch der in Deutschland zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt.

Alternativ zum Anruf können Sie auch mit dem Meldungs-Formular nach der gegnerischen Versicherung suchen:

Meldungs-Formular



  • Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?

    Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Unfall in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz die gegnerische Versicherung. Er kann unter der Telefonnummer (0800) 25 026 00 rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreicht werden. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300. Anfragen zu ausländischen Versicherungen können montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr bearbeitet werden.

  • Welche Daten sollten zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung angegeben werden?

    Um die gegnerische Versicherung zu ermitteln, benötigen die Mitarbeiter vom Zentralruf der Autoversicherer lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners und den Schadentag. Bei Unfällen im Ausland muss zusätzlich noch das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeuges angegeben werden.

  • Was wird dem Anrufer nach der Anfrage mitgeteilt?

    Die Auskunft des Zentralrufs der Autoversicherer besteht aus Angaben über das Versicherungsverhältnis des Unfallgegners. Bei einem Auslandsunfall werden zusätzliche Informationen zur ausländischen Versicherung und der verantwortliche Schadenregulierer in Deutschland mitgeteilt.

  • Welche Kosten entstehen?

    Kosten für die Bearbeitung der Anfrage zum Zentralruf der Autoversicherer fallen nicht an.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anfrage?

    Bei Unfällen in Deutschland kann bereits nach wenigen Minuten eine Auskunft über die gegnerische Versicherung mitgeteilt werden. Dafür baute der Zentralruf eine Datenbank auf, die von den Autoversicherern gespeist wird. Diese übermitteln für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer sowie Vertragsanfang und -ende. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und kommt so häufig auch schneller an sein Geld.

  • Ersetzt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer die Schadenmeldung bei der zuständigen Versicherung?

    Da Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung geltend gemacht werden müssen, ersetzt der Anruf nicht die Schadenmeldung. Der Zentralruf der Autoversicherer stellt nach dem Verkehrsunfall den Kontakt zur gegnerischen Versicherung direkt her. Mit diesen Kontaktdaten können Sie sich dann an die gegnerische Versicherung wenden und so zeitnah die Schadensregulierung selbst einleiten.

  • In welchen Staaten kann der Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung ermitteln?

    Die Versicherung des Unfallgegners kann der Zentralruf der Autoversicherer in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln.

  • Gibt es in jedem dieser Länder genau einen Schadenregulierungsbeauftragten für jedes Versicherungsunternehmen?

    Da jede Versicherung ihren eigenen Schadenregulierungsbeauftragten benennt, gibt es mehr als einen Schadenregulierungsbeauftragten in den einzelnen Staaten.

  • Gibt es eine Liste aller Schadenregulierungsbeauftragten?

    Derzeit gibt es keine Liste aller Schadenregulierungsbeauftragten. Der Zentralruf der Autoversicherer nennt den zuständigen Beauftragten jeweils im Einzelfall.

  • Kann der Zentralruf der Autoversicherer bei der Duchsetzung von Ansprüchen helfen?

    Der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt dem Anrufer den Kontakt zur gegnerischen Versicherung und beschleunigt so die Schadenregulierung. Die Ansprüche müssen jedoch bei der jeweiligen Versicherung geltend gemacht werden. Diese entscheidet über die Durchsetzung von Ansprüchen.


Text und Bilder: Copyright GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG.

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