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Kündigung einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Der Versicherte kann zum Ende des übernächsten Monats kündigen und sich bei der neuen Krankenkasse versichern. Die bisherige Krankenversicherung muss jedoch rechtzeitig die Kündigung des Versicherten bestätigen. Wenn die neue Krankenversicherung die Mitgliedschaft bestätigt ist der Wechsel vollzogen.

An die neue Krankenkasse ist das Mitgliedschaft erst einmal 18 Monate gebunden mit der Ausnahme, während dieser Frist verlangt die neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, dann besteht ein besonderes Kündigungsrecht

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