Welche Gefahren und Schäden sind in der Fotovoltaikversicherung u.a. versicherbar?
Versichert sind in der Fotovoltaikversicherung alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
Sofern vereinbart, deckt die Fotovoltaikanlagenversicherung auch die Kosten ab, die durch den Ertragsausfall der Anlage entstehen. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens meist auf Basis fester Tagessätze.
TIPP:
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.