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Photovoltaik - Betreiberhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen – Schützen Sie sich vor existenzbedrohlichen Regress- und Haftpflichtansprüchen.



Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen. Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers (Versorgungsstörungen). Ebenfalls können hohe Schadenersatzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen. 


Was ist in einer Betreiber-Haftpflichtversicherung versichert?

  • Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. 
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Indirekter Rechtsschutz
  • Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber aufgrund  Versorgungsstörungen
  • Beschädigungen, die durch Feuer, Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen
  • Mietsachschäden an Gebäuden oder Dächern, die zum Betreiben einer Photovoltaik -Anlage gemietet oder gepachtet wurden
  • Schäden durch Umwelteinwirkung

Wissenswertes und Tipps zum Thema Betreiber-Haftpflichtversicherung 

Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. 

Auch nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Betreiber-Haftpflichtversicherung inklusiv. Deshalb empfiehlt es sich den bestehenden Vertrag prüfen zu lassen ob "gesetzliche Haftpflichtansprüche durch das entgeltliche (gewerbliche) Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz des Stromversorgers" versichert sind. 

Sollten Sie die Photovoltaikanlage auf fremden Gebäuden betreiben, so ist in jedem Fall eine Betreiberhaftpflicht angeraten, da dies i.d.R. nie eingeschlossen ist.

Oftmals ist diese Betreiberhaftpflichtversicherung beitragsfrei in einer guten Privathaftpflicht oder bei Gewerbetreibenden in einer günstige Betriebshaftpflicht enthalten, enthalten, sofern es sich um das eigene Dach handelt. Vor Abschluss eines Vertrags prüfen Sie bitte, ob "gesetzliche Haftpflichtansprüche durch das entgeltliche (gewerbliche) Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz des Stromversorgers" deklariert sind.




Weitere Informationen zur Photovoltaikversicherung finden Sie hier:

Photovoltaikversicherung Flyer zur Photovoltaikversicherung [PDF]


Weitere wichtige Versicherungen für Gewerbetreibende

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