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Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der KFZ-Versicherung?

Grundsätzlich verlängert sich der Versicherungsvertrag der für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wird automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

  1. Ordentliche Kündigung:
    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 1 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.

  2. Außerordentliche Kündigung:
    bei Beitragserhöhung:
    Erhöht der Versicherer die Beiträge ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

    im Schadensfall:
    Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

    Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Tipp

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)



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