Wann besteht Versicherungsschutz in der KFZ-Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, d.h. durch die Zahlung des ersten Beitrages. Um die zeitliche Lücke zwischen der Antragsaufnahme und der Einlösung des Versicherungsscheines zu schließen, kann der Kunde "vorläufige Deckung" erhalten.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird sie durch die Übergabe der Versicherungs-Bestätigungskarte ("Doppelkarte") erteilt, für andere versicherte Sparten ( Fahrzeug- oder Insassenunfall- Versicherung ) durch Ausfüllen der entsprechenden Rubrik im Antrag.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Versicherungsverträge von einjähriger Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Das gleiche gilt wenn die Vertragsdauer nur deshalb kein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist. Kurzfristige Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
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