Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?
Bei der D&O-Versicherung werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden versichert. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in einer D&O-Versicherung oftmals erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.
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