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Was versteht man unter einer Betreiberhaftpflichtversicherung in Zusammenhang mit einer Photovoltaik Versicherung?

Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.

Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen. Darüberhinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen.

Einen gesonderter Haftpflichtvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben. Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden an fremden Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel kann ein Brand entstehen oder durch Eindringen von Wasser ein erst später bemerkter Schaden entstehene. (Allmählichkeitsschäden)

Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind Gegenstand dieser Haftpflichtversicherung.


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