Wann leistet eine private Unfallversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
- Unfälle die mittel- oder unmittellbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle die dadurch entstehen, daß der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
- Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen läßt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen;
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