Wann besteht Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erstbeitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese beträgt normalerweise 2 Jahre.


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