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Betriebshaftpflicht für Veranstalter – gegen Unvorhergesehenes absichern

Kaum eine Branche ist so sehr von externen Faktoren abhängig, die außerhalb der eigenen Macht liegen, wie die der Veranstalter. Die Einflussnahme auf solche Faktoren ist meistens nur bedingt vorhanden. Eine Betriebshaftpflicht für Veranstalter ist somit eine praktische Alternative, wenn es darum geht sich gegen mögliche Schadensfälle abzusichern. Diese können vielseitig sein und gleichzeitig die Teilnehmer und Gegenstände betreffen. Mit hohen und unvorhersehbaren Kosten ist in beiden Fällen zu rechnen. Folglich bietet die Betriebshaftpflicht für Veranstalter ausreichend Sicherheit und begünstigt den herkömmlichen Betrieb, was zu einem ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens beiträgt.


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Wichtiges zur Betriebshaftpflicht für Veranstalter

Besonders Ungewissheit ist bei Veranstaltern ein Problem. Das hat mehrere Gründe, da es sich eben um die unerwarteten Probleme handelt und nicht um die absehbaren. Dazu zählen beispielsweise im Bereich von Veranstaltern die folgenden Problemstellungen:

  • Lieferengpässe von bestimmten Artikeln, die für die Veranstaltung benötigt werden, können jederzeit und unerwartet auftreten. Hier können Kunden unzufrieden sein und unerwartete Kosten einfordern.
  • Besonders Partner in anderen Ländern können nur bedingt kontrolliert werden und müssen häufig mit Vertrauen gehalten werden. Allerdings haben diese dieselben Probleme von unberechenbaren Zwischenfällen, gegen die es sich abzusichern gilt. Auch hier kann die Betriebshaftpflicht für Veranstalter greifen, wenn sie richtig konzipiert ist.
  • Das Wetter ist natürlich ein weiterer Faktor, der Veranstaltungen und Reisen immer einen Strich durch die Rechnung machen kann. Diese Art der höheren Macht ist zwar teilweise ausgeschlossen, kann aber dennoch hohe Kosten verursachen. Auch hier kann die Betriebshaftpflicht für Veranstalter also ein rettendes Ufer darstellen und selbst bei großen Reisegruppen eine Regulierung sicherstellen.

Diese Faktoren gilt es in einer Betriebshaftpflicht für Veranstalter zu berücksichtigen

Besonders die Versicherung von Personen gehört zum Kern der Betriebshaftpflicht für Veranstalter. Dabei geht es einerseits um Schäden, die vom Veranstalter ausgelöst werden, teilweise aber auch um Schäden, die untereinander in Gang gebracht werden. Personen können folgendermaßen betroffen sein:

  • Mitarbeiter, die durch die Arbeit zu Schaden kommen
  • Kunden, die einen Schaden davontragen
  • Dritte, die als Unbeteiligte durch die Aktivitäten des Veranstalters geschädigt werden

Daher ist es enorm wichtig, sich gegen entsprechende Personenschäden abzusichern. Allerdings gibt es noch weitere Fälle, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise Diebstahl und Unterschlagung gehören bei der Arbeit mit vielen Personen leider dazu. Daher wird beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Veranstalter immer auf die jeweilige Tätigkeit geachtet. Die Betriebshaftpflicht für Veranstalter wird nicht pauschal abgeschlossen, sondern individuell ausgehandelt. Das richtige Angebot mit weiteren Zusatzversicherungen zu finden ist daher von enormer Bedeutung. Innofima unterstützt Sie als unabhängiger Makler dabei und konzipiert eine Betriebshaftpflicht für Veranstalter nach Maß!


Diese Kosten sind auf beiden Seiten möglich

Ein wichtiger Faktor ist der jeweilige Umsatz des Veranstalters, der bei der Berechnung der Betriebshaftpflicht für Veranstalter mit einfließt. Zwar steht dem Unternehmen dann etwas mehr Geld zur Verfügung, oft steigt aber auch die Anzahl an Veranstaltungen und somit gilt es mehr risikobehaftete Geschäftstätigkeiten abzusichern. Die Charakteristika der Branche sind zu speziell, um universelle Antworten auf die drängendsten Fragen zu geben. Gleichzeitig sind auch die Deckungskosten auf Seiten der Versicherer von diesen Tätigkeiten, Umsätzen und Beiträgen abhängig. Zusätzliche Leistungen gilt es hinsichtlich ihres Mehrwerts zu integrieren. Setzen Sie auf Innofima, Ihrem langjährigen und erfahrenen Finanzmakler auf der Suche nach der passenden Betriebshaftpflicht für Veranstalter.


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