Rhion Pferdehaftpflicht
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde - Damit es ein tierisches Vergnügen bleibt schützt Sie eine Rhion Pferdehaftpflicht – zuverlässiger Schutz durch eine Rhion Pferdehaftpflicht.
Verursacht ein Pferd einen Schaden so kann es teuer werden für den Besitzer. Selbst wenn den Tierhalter im Schadenfall kein Verschulden trifft, besagt das Gesetz (§ 833 BGB), dass schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr darstellt (Gefährdungshaftung).
zum Antrag
Highlights der Rhion Pferdehaftpflicht (Plus-Deckung):
- Mitversichert sind der Halter, seine Familienangehörigen sowie benannte Reitbeteiligte und nicht gewerbliche Tierhüter
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen außer Rennen
- Schäden durch private Kutschfahrten
- Schäden durch Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern, -kutschen oder -schlitten bis 5.000 Euro (Selbstbehalt 500 Euro)
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen oder geliehenem beweglichen Reitzubehör bis 2.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)
- Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier je Schadenereignis bis 2.500 Euro (Selbstbehalt 100 Euro)
- Der Halter des Tieres, nicht gewerbsmäßige Tierhüter (z.B. die Familie)
- Personen, die gelegentlich das Pferd oder Pony ausführen oder reiten (Fremdreiter)
- Reitbeteiligte, wenn sie namentlich genannt werden (Plus-Deckung)
- Prüfung der Haftpflichtfrage durch die Rhion Pferdehaftpflicht
- Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – indirekter Rechtsschutz durch die Rhion Pferdehaftpflicht
Versichert sind in der Rhion Pferdehaftpflicht Personen- und Sachschäden aus der gesetzlichen Haftpflicht.
{slider Varianten der Rhion Pferdehaftpflicht}3, 5, 10 oder 20 Millionen Deckungssume sowie Vermögensschäden bis 50.000 Euro sind in der Rhion Pferdehaftpflicht (Plus-Deckung möglich – je nach Versicherungswunsch).
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