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Klassiker – gut das es die Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht gibt.

Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nach zu kommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe beträgt auf 9.500 €. Mit einer Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht steht man hier nicht im Regen und der Schaden wird bezahlt.


Erkennbar

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca.3.400 € geschätzt. Eine Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht kann hier helfen.


3. Stock

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk, hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt. Die Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht prüft ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch vorliegt und reguliert diesen – Ungerechtfertigte Ansprüche werden Abgewehrt.


Parkplatz

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines PKWs. Der Eigentümer des Pkws forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt. Die Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versucht hier zu helfen und übernimmt die Schadensbearbeitung.

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