Rhion Gewerbeversicherung für die Fitness-Branche
Das Rhion Versicherungspaket für die Zielgruppe Fitness
Balettstudios, Bowlingbahnen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Kegelsportcenter, Tanzschulen oder Tennishallen, etc. Für selbstständige Fitness- oder Personal-Trainer bietet Rhion ebenfalls besondere Versicherungslösungen an!
Besondere mitversicherte Leistungen für Kunden aus dem Fitnesssektor:
Rhion Betriebshaftpflicht-Versicherung
Jede Person und Firma ist nach dem Gesetz verpflichtet, einen verursachten Schaden zu ersetzen. Der Unternehmer haftet dabei auch für seine Angestellten, so dass diese nicht gesondert vorsorgen müssen. Deshalb ist ein umfassender Betriebs-Haftpflichtschutz für Unternehmen immens wichtig.
Auch Selbstständige oder freiberuflich Tätige sollten den Bedarf nach einer Berufs-Haftpflichtversicherung prüfen.
- Besitz und Gebrauch von Fitnessgeräten, Sonnenbänken, Solarien, Saunen, Dampfbädern
- Besitz und Unterhaltung von Filial- und/oder Zweigbetrieben, Zweigniederlassungen
- Besitz von Sozialeinrichtungen (z. B. Kindergarten)
- Abgabe von Getränken und Speisen
- Verkauf von Drogerie- und Kosmetikartikeln
- Unterhalten von Werbeeinrichtungen (z. B. Aufstellern, Leuchtwerbung, Bannern)
- Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher bis 50.000 Euro
- Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Vorführungen
- Mietsachschäden
- Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Codekarten, auch des eigenen gemieteten Gebäudes
- Besondere Tätigkeiten z.B. als Fitnesstrainer
zur Rhion Betriebshaftpflicht-Versicherung
{slider Rhion Inhalts-Versicherung}
Rhion Inhalts-Versicherung
Mit dem Gewerbeschutztarif für die Inhalts-Versicherung steht eine Vielzahl bausteinorientierter Produktergänzungen für Firmenkunden zur Verfügung
zur Rhion Inhalts-Versicherung
{slider Rhion Ertragsausfall-Versicherung}
Rhion Ertragsausfall-Versicherung
Das Kapital jedes Unternehmers ist der laufende Betrieb. Kommt es zu Unterbrechungen im Betriebsablauf, geht dies immer mit finanziellen Einbußen einher. Fixe Kosten wie Gehälter, Miete oder Zinsen laufen weiter.
Rhion gibt Ihnen finanzielle Sicherheit im Falle einer Betriebsunterbrechung, zum Beispiel bei Schäden durch Naturereignisse, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder bei Streik von Mitarbeitern.
- Ertragsausfälle durch Datenverlust oder Nichtverfügbarkeit infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl in den Betriebsräumen
- Ertragsausfall durch verdorbene Lebensmittel bei Ausfall von Kühl-, Gefrier-, Tiefkühlgeräten bis 5.000 Euro
- Einmalige Aufwendungen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nach Wiedereröffnung bis 5.000 Euro
zur Rhion Ertragsausfall-Versicherung
{slider Rhion Gewerbe-Gebäude-Versicherung}
Rhion Gewerbe-Gebäude-Versicherung
Gebäudebesitzer, die ihre Räume gewerblich vermieten oder sogar mit ihrem eigenen Gewerbe selbst nutzen, sollten sich für einen Versicherungsschutz entscheiden, der ihren Bedürfnissen im vollen Umfang entspricht.
Denn kommt es zu einem Schadenfall, steht schnell sehr viel auf dem Spiel. Neben dem Schaden am Gebäude selbst können Mieteinnahmen ausbleiben oder der Betriebsablauf wird empfindlich gestört.
- Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme
- Verzicht auf die Prüfung grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis 25.000 Euro
- Verzicht auf Einwand der Unterversicherung, wenn der Schaden 20 % der Versicherungssumme nicht übersteigt, max. 20.000 Euro
- Graffitischäden bis 5.000 Euro, Selbstbehalt 1.000 Euro, EC
- Gebäudetechnik optional versicherbar
zur Rhion Gewerbe-Gebäude-Versicherung
{slider Rhion Betriebsschließungs-Versicherung}
Rhion Betriebsschließungs-Versicherung
nach dem Infektionsschutzgesetz
- Lohnfortzahlung bei Arbeitsverboten
- Kosten für Desinfektion von Betriebsräumen und -einrichtungen
- Ertragseinbußen – auch für die direkte Phase nach der Wiedereröffnung, optional
- Kosten durch angeordnete Vernichtung oder Brauchbarmachung von Waren und Vorräten bis 10 % der Versicherungssumme für Waren und Vorräte (sofern diese versichert sind), optional
zur Rhion Betriebsschließungs-Versicherung
{slider Rhion Umwelthaftpflicht}
Rhion Umwelthaftpflicht
Jedes Unternehmen unterliegt Umweltrisiken oder betreibt und/oder besitzt ggf. Anlagen (z.B. Heizöltanks, Maschinen, Öl-Fettabscheider etc.), die in einem Unglücksfall die Umwelt, Personen oder Eigentum direkt oder indirekt erheblich schädigen können. Aufgrund einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen (z.B. Umweltschadengesetz, Umwelthaftungsgesetz etc.) können hohe Schadenersatzansprüche die Folge sein.
- Umweltanlagedeckung für Fässer und Tanks bis 11.000 l bzw. kg je Versicherungsgrundstück und auf Baustellen
- Umweltpaket mit integrierter Grunddeckung der Umweltschadens-Basisversicherung (USV-Basis), Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UHV-Basis) und Umwelthaftpflicht-Regressdeckung
zur Rhion Umwelthaftpflicht
{slider Rhion Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen}
Rhion Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen
Wer eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und eine Einspeisevergütung des öffentlichen Stromanbieters erzielt, sollte unbedingt klären, ob das Risiko der Stromeinspeisung in der vorhandenen Privat- oder Betriebs-Haftpflicht-Versicherung mit abgedeckt ist.
Welche Gefahren sind versichert?
Allgefahrendeckung (u.a.):
- Brand, Blitzschlag
- Feuchtigkeit, Sturm, Frost und Erdbeben
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
- Überspannung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Vandalismus, Diebstahl oder Raub
Welche Komponenten der Anlage sind versichert?
Alle Sachen, die unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage erforderlich sind:
- Photovoltaikmodule inkl. Tragekonstruktion
- Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren
- Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen
- Einspeise- und Bezugszähler sowie Überwachungskomponenten
- Hausanschlüsse (sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt)
- Sonstige Peripheriegeräte, wie z.B. elektronische Anzeigetafeln
zur Rhion Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen
{slider Rhion Unfall-Versicherung}
Rhion Unfall-Versicherung
Jeder Arbeitnehmer ist bei einem Berufsunfall gesetzlich abgesichert – allerdings nur mit einer Grundsicherung. Bei einem Unfall in der Freizeit greift der gesetzliche Unfallschutz dagegen nicht. Dies kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Zu den Betroffenen gehört auch der Arbeitgeber, der im Ernstfall auf seinen Angestellten verzichten muss.
Rhion hat in der Gruppen-Unfall-Versicherung genau dies bedacht: Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für den Angestellten und spezielle Assistance-Leistungen für den Arbeitgeber.
- Rhion-Einzel-Unfall-Versicherung: Sie ist besonders für den Einzelunternehmer sehr wichtig, da bei einem Unfall die einzige Arbeitskraft ausfällt und seine Existenz unmittelbar gefährdet ist.
zur Rhion Unfallversicherung
- Rhion-Gruppen-Unfall-Versicherung: Sie sichert den Arbeitgeber und seine Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab.
zur Rhion Gruppenunfall