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Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel

Die Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel ist nicht zu verwechseln mit der verpflichtenden Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die jeder Autofahrer abschließen muss. Autohändler, die ein Autohaus besitzen, sollten über eine Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel nachdenken, da so ein umfassender Versicherungsschutz für vielfältige Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewährleistet wird.


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Nützliche Informationen zur Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel

Die Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel schließt den Versicherungsschutz für Autohäuser, den Import und Export von Autos, aber auch den Handel mit LKW, Wohnwagen, Nutzfahrzeugen oder Motorrädern mit ein. Grundsätzlich sind dabei die Mitarbeiter ebenfalls versichert. Vorteile der Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel:

  • Die Versicherung prüft im Schadensfall die Verantwortung für mögliche Schäden.
  • Die Schadensforderungen werden im Rahmen der Deckungssumme von bis zu fünf Millionen übernommen.
  • Die Versicherung schützt Unternehmen vor unberechtigten Forderungen.

Autohändler müssen wissen, dass sie ohne Versicherungsschutz bei verschuldeten Schäden in vollem Umfang gesetzlich haften, im Ernstfall auch mit dem Privatvermögen. Das gilt im KFZ-Bereich für den Handel mit Gebraucht- oder Neuwagen, für die Vermittlung von Autokäufen, kleine Reparaturen oder den Handel mit Ersatzteilen. Fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten der Mitarbeiter oder des Betreibers kann dann das berufliche Aus bedeuten. Bei Fragen helfen hier die Experten von Innofima weiter.


Mögliche Risiken und Absicherungen durch die Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel

Eine wichtige Frage ist, welche spezifischen Risiken im KFZ-Handel auftreten können, und welche Risiken durch die Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel gedeckt sind. Einige Beispiele sollen hier weiterhelfen. In einem Autohaus haben nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch das Gebäude und die Einrichtung einen hohen Wert.

Zu den häufigsten Schadensfällen gehören:

  • Feuer, Wasser, Blitzschlag, Explosion und ähnliche Elementarschäden
  • Raub, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
  • Schäden der Büroeinrichtung oder der Werkstatt
  • Schäden bei der Be- und Entladung
  • Betriebsstättenrisiken wie Ölspuren
  • Wechselnde Fahrzeugbestände
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Rote Kennzeichen

Besonderheiten bei der Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel

Üblicherweise spielt im Autohandel auch Import und Export eine wichtige Rolle. Kommt es zu Produktfehlern, haftet in der Regel der Hersteller. Autohändler können sich aus der Haftung bringen, wenn sie innerhalb Europas den entsprechenden Hersteller heranziehen. Bei Produkten aus Drittländern wie etwa Japan oder den USA dagegen haftet der Händler. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass europäische Händler recht problemlos in die Pflicht genommen werden können, bei Drittländern können solche Fälle schwierig und extrem kostspielig sein. Für die Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel wiederum erhöht dies das Risiko.


Wichtig bei der Auswahl einer Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel

Bei der Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel kommt es darauf an, dass die Versicherer eine ausreichende Deckungssumme bieten. Diese liegt im Allgemeinen zwischen drei und fünf Millionen Euro. Der Blick auf die Konditionen lohnt sich, um Kosten zu sparen. Daher bietet Innofima einen hilfreichen Vergleich, um die passende Betriebshaftpflicht für den KFZ-Handel zu finden.


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Hiermit können Autohändler den optimalen Versicherungsschutz genießen und vom Einsparpotenzial profitieren. Außerdem bietet Ihr Finanzmakler Innofima professionelle und kompetente Beratung. Denn für Besitzer eines Autohauses kann sich auch eine Inventarversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Firmenrechtsschutzversicherung lohnen. Das ist wichtig, um den Betrieb auch im Schadensfall aufrechterhalten zu können und die berufliche Existenz zu sichern.


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