Betriebshaftpflicht für das Handwerk
Bei der Firmengründung kann die Betriebshaftpflicht für das Handwerk schnell übersehen werden. Selbstständige und Unternehmer im Handwerk sollten ebenfalls keinesfalls auf eine Betriebshaftpflicht für das Handwerk verzichten. Im Handwerk können Unachtsamkeit oder mangelhafte Absicherung zu Schäden führen, die kostspielig ausfallen können.
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BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflicht für das Handwerk und typische Risiken
Wir von Innofima werden oft gefragt, welche Risiken eine Betriebshaftpflicht für das Handwerk abgedeckt werden. Dazu gehören typische, branchenrelevante Risiken wie
- Leistungs- und Tätigkeitsschäden,
- eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
oder
- Schäden beim Entladen oder Beladen.
Außerdem werden allgemeine Risiken wie
- Feuer, Sturm, Wasser, Explosion,
- Diebstahl,
- Einbruch,
- Personenschäden,
und
- Sachschäden
versichert.
Welche Handwerker profitieren von der Betriebshaftpflicht für das Handwerk?
Die Betriebshaftpflicht für das Handwerk gilt im Grunde für alle handwerklichen Berufsgruppen. Dazu gehören etwa Maler, Maurer, Fliesenleger, Hausmeister, Installateure, Bodenleger und ähnliches. Außerdem gehören dazu Unternehmen, die z.B. Tapezierarbeiten und Putzerarbeiten durchführen oder im Trockenbau tätig sind.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Betriebshaftpflicht für das Handwerk über eine ausreichend hohe Deckungssumme verfügt. Für Personen- und Sachschäden liegt diese in der Regel zwischen 3 bis 5 Millionen Euro. Außerdem sollte die Haftpflichtversicherung als Rechtschutz dienen, um Handwerker vor unzulässigen Forderungen durch Kunden zu schützen. In jedem Fall tritt die Versicherung bei Schäden am Kunden ein, die vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern – diese sind grundsätzlich mit versichert - verursacht wurden. Handwerker sollten bei der Police darauf achten, dass bei der Betriebshaftpflicht für das Handwerk spezifisch die Tätigkeiten abgesichert sind, die das Unternehmen ausführt, also z.B. Malerarbeiten bei einem Malerbetrieb. Hier sind exakt die ausgeführten Tätigkeiten von Belang, falls es zum Versicherungsfall kommt. Wer also seine Leistungen als Handwerker erweitert, muss dies auch der Betriebshaftpflicht für das Handwerk mitteilen.
Konkrete Beispiele für die Betriebshaftpflicht für das Handwerk
Stellen wir uns Folgendes vor: In einer Wohnung wird neuer Boden verlegt. Beim Zuschnitt des Laminats haben die Handwerker falsch gemessen. Nun müssen drei Viertel der Fläche neu verlegt werden, das Material muss neu gekauft werden. Ein weiteres Beispiel: Bei seiner Tätigkeit bohrt ein Handwerker zwischen Bad und Küche auf ein Abwasserrohr und beschädigt das Rohr. In der Wohnung entsteht ein Wasserschaden.
Kriterien für die richtige Betriebshaftpflicht für das Handwerk
Entscheidend für die Auswahl eines Versicherungsunternehmens sind im Wesentlichen die Leistungen und die Konditionen. Wir von Innofima bieten hier kompetente Beratung und beantworten gern alle Fragen. So hängt die Versicherung auch davon ab, wie groß der Betrieb ist, welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen tätig sind. Ob für Reparaturen und Bauarbeiten im privaten Bereich oder bei Kleinprojekten reicht eine kleinere Deckungssumme von drei Millionen Euro aus. Bei Großprojekten und gewerblichen Aufträgen ist entsprechend mehr gefragt. Hier empfehlen Experten eine Deckung von fünf Millionen Euro. Setzen Sie auf Innofima, Ihren unabhängigen Finanzmakler mit mehrjährigem Know-how!
Was noch wichtig ist bei einer Betriebshaftpflicht für das Handwerk
Eine Betriebshaftpflicht für das Handwerk ist wichtig, damit der Betrieb im Schadensfall weiterlaufen kann. Entscheidend ist daher, dass alle Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden versichert sind. Hier sollte die Deckungssumme in gleicher Höhe vorhanden sein wie für Personen- oder Sachschäden. Für Handwerker sind weitere Absicherungen unerlässlich, dazu gehören etwa die Firmenrechtsschutzversicherung, die Inventarversicherung oder die Krankentagegeldversicherung. Dazu finden Handwerker weitere Informationen bei Innofima - Ihr innovativer Finanzmakler!
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BetriebshaftpflichtversicherungWeitere wichtige Versicherungen für Gewerbetreibende
- Inventarversicherung für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe
- Firmenrechtsschutzversicherung für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe
- Krankentagegeldversicherung zur Existenssicherung für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe
- Berufsunfähigkeitsversicherung zur Einkommensabsicherung für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe