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Versichert werden können Wohnungen und Ein- bis Zwei-Familienhäuser, die als Wohngebäude oder als gemischtgenutzte Gebäude (bis 50% gewerbliche Nutzung) Verwendung finden. Die Mobiliarverglasung und die Deckungserweiterungen gelten bei Gebäuden mit Einliegerwohnung und bei Zweifamilienhäusern ausschließlich für die Wohnung des Versicherungsnehmers.
Keine Zeichnung bei: Gewerbliche Nutzung über 50% oder (auch unter 50 %) bei Juwelieren, Uhrmachern, Pelzwarengeschäften, Tankstellen, Wagenwaschhallen.

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Einzugsermächtigung: Ich beauftrage den Versicherer widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Ein SEPA-Mandat wird hiermit erteilt. Die Mandatsnummer erhalten Sie mit der Versicherungspolice.
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Schlusserklärung des Antragstellers

  • Vermittlerauftrag (ausklappen)
    Vermittlerauftrag

    (Die Vermittlungsleistung ist für den Auftraggeber kostenfrei, da dies durch Courtagen der Versicherungsnehmer abgegolten ist.)

    Vermittlerinformationen: Die innofima GmbH hat Zulassungen nach Gewerbeordnung (GewO) durch die IHK Osnabrück-Emsland als selbständiger Versicherungsmakler (§34d Absatz1 unter D-FOY8-UMF44-75 ), als Finanzanlagenvermittler (§34f unter D-F-162-MYHC-23 ), als Dahrlehensvermittler (§ 34c) und als Immobiliendarlehensvermittler (§34i unter D-W-162-9BG4-12) erhalten und ist im www.vermittlerregister.info mit den jeweiligen Registrierungsnummer eingetragen. Eingetragen im Handelsregister: HRB 210596 Registergericht Osnabrück. Keine Beteiligungen von und an Versicherungsgesellschaften. Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß §42 k des Gesetztes über den Versicherungsvertrag Versicherungsombudsmann e.V.: Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. PF 080632, 10006 Berlin sowie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin): Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (www.versicherungsombudsmann.de)

    Widerrufsrecht: Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn ihm der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen (Verbraucherinformationen) und diese Belehrung zugegangen sind.

    Angaben im Antrag / Vorvertragliche Anzeigepflicht: Mir ist bekannt, dass ich nach §19 VVG die mit dem Versicherungsantrag verbundenen Fragen nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantworten muss. Die korrekte und vollständige Beantwortung der Fragen ist für die Entscheidung des Versicherers, den Vertrag mit dem beantragten Inhalt zu schließen, maßgeblich. Mir ist weiter bekannt, dass der Versicherer bis zur Antragsannahme berechtigt ist, mich erneut zu Umständen zu befragen, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes erheblich sind. Mir ist bekannt, dass der Versicherer berechtigt ist, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vorgenannter Anzeigepflicht vom Vertrag zurückzutreten sowie in anderen Fällen einer Verletzung dieser Pflicht den Vertrag zu kündigen. Eine unrichtige Beantwortung oder arglistiges Verschweigen von Fragen nach Vorversicherung, Vorschäden und Gefahrumständen können Ihren Versicherungsschutz gefährden.

    Zustandekommen des Vertrages/Versicherungsschutzes: Der Vertrag kommt durch den Antrag des Antragstellers auf Versicherungsschutz und die Annahme durch den Versicherer zustande. Den Versicherungsschein bitten wir diesen auf Korrektheit und Abweichungen vom gestellten Antrag zu prüfen Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages und Nichtausübung des Widerrufsrechts zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt.

    Zustimmungserklärung: Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen gültigen Versicherungsbedingungen sowie, sofern vereinbart, den Sonderbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass alle notwendigen Verbraucherinformationen, Mitteilungen und Angaben (Informationen nach § 1 VVG-InfoV, Produktinformationsblatt, Kundeninformation, Risikobeschreibungen, Allgemeine und Besonderen Bedingungen sowie Erläuterungen) erst mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Der VN entbindet mit seiner Unterschrift den Versicherer daher von seiner Pflicht aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG erlassenen Rechtsverordnung, dem Auftraggeber rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen.

    Beratungs- und Dokumentationsverzicht: Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich nur die oben beauftragte Versicherung mit dem gewählten Tarif. Der VN bestätigt mit seiner Unterschrift sich eigenständig dafür entschieden zu haben und verzichtet daher auf eine Beratungsleistung und Dokumentation nach §42c Abs. 2 VVG durch innofima®, sowie die damit verbundenen Haftungsansprüche. Durch diesen Verzicht können dem Auftraggeber Nachteile bei einer evtl. Haftbarmachung gegenüber innofima® entstehen. Ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist davon nicht berührt.

    Vermittlungsauftrag: Damit innofima® für den Auftraggeber überhaupt tätig werden kann, erteilt dieser hiermit eine Vollmacht zur Eindeckung und Betreuung des Risikos, die Auskunftserteilung durch den Versicherer an innofima®, Zusendung eines aktuellen Vertragsauszuges, sowie nach Abstimmung mit dem Antragssteller, den beantragten Versicherungsschutz anderweitig einzu- bzw. umzudecken, sofern dem Auftraggeber keinerlei Nachteile entstehen. Diese Vollmacht erstreckt sich jedoch nicht auf Prüfung der Zweckmäßigkeit, den Leistungsumfang und die Prämie der Versicherung. Der Auftraggeber ist hierfür selbst verantwortlich. Im Rahmen der Betreuung erbringt innofima® auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden Leistungen: Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt und Rechtsverhältnisse, Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist. Für weiteren Versicherungsschutz, weitere Maklerleistungen und Beratung bedarf es einer gesonderten Vereinbarung nach aktiver Aufforderung durch den Auftraggeber. Auf die Verpflichtung zu einer Beratung bezüglich Versicherungs- und Vorsorgungslücken sowie existenzbedrohliche Risiken abzusichern wird ausdrücklich verzichtet.

    Haftung: Die Haftung von innofima® für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf 1,5 Millionen begrenzt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz von innofima® auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. innofima® gibt hierzu eine Empfehlung ab. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem dieser Vermittlungsauftrag beendet wurde, verjähren. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus § 60 oder §61 VVG. Der Vermittlungsauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat.

    Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen sowie Schäden und gefahrerhebliche Umstände unverzüglich anzuzeigen.

    Nachlass: Der durch innofima® mit dem Versicherer vereinbarte Nachlass auf den Versicherungsbeitrag ist nur während der Vertragsbetreuung durch innofima® gültig. Wird der Vertrag auf einen anderen Betreuer übertragen, so entfallen Deckungs-erweiterungen, Sondervereinbarungen und gewährte Nachlässe.

    Datenschutzerklärung/Datenspeicherung/Kontaktaufnahme (gem. DSGVO): Ich habe das Merkblatt zur Datenverarbeitung unter www.innofima.de/datenschutz mit der Datenschutzerklärung und die Kundeninformationen zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten zum Zweck der Antragsstellung elektronisch erhoben, gespeichert, übertragen und verarbeitet werden dürfen. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Die Weiterleitung meiner Daten erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist (beispielsweise zur Prüfung und Vermittlung von Versicherungsverträgen), willigen Sie ein, dass wir personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, allgemeine Vertragsdaten und auch Gesundheitsdaten) bei uns verarbeiten, speichern und an einen bestimmten Empfängerkreis wie Versicherungsgesellschaften, Maklerverbänden Maklerpools, deren Kooperationspartner und technischen Dienstleistern weiterzugeben. Sie willigen ein, dass wir Sie zu eigenen Werbezwecken, zur Information über Leistungsangebote sowie zur Vereinbarung persönlicher Beratungstermine telefonisch elektronisch (z.B. Fax, Email, SMS, Whatsapp) und schriftlich (z.B. Brief) kontaktieren. Diese Einwilligung kann jederzeit bei Angabe der entsprechenden Kontaktdaten widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Produktvertriebsvorkehrungen (kurz POG) gem. der EU-Richtlinie (kurz IDD) für den Versicherungsvertrieb finden Sie unsere Produktvertriebsvorkehrungen online unter www.innofima.de/IDD

    Solvenzklausel: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Informationen über sein allgemeines Zahlungsverhalten von der SCHUFA, der InFoScore oder vergleichbaren Unternehmen eingeholt werden können.

    SEPA: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass innofima® in seinem Namen SEPA-Lastschriftmandaten erteilen und widerrufen kann, sowie Untervollmachten an andere Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind weitergibt, sofern dies zur Vertragseindeckung erforderlich ist.

    Rechtsnachfolge: Der Auftraggeber willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen, Personen- und Sachdaten - auch Gesundheitsdaten - und Unterlagen im Falle einer Bestandsübertragung an den übernehmenden Rechtsnachfolger übermittelt und weitergegeben werden dürfen.

    Maklerklausel: Ich bin damit einverstanden, dass der Makler stellvertretend sämtliche Unterlagen entgegen nehmen darf.

    Schlussbestimmungen: Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz von innofima®, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

    Antragsangaben-Bestätigung und Einwilligung: Die „Vermittlerinformationen“, das „Widerrufsrecht“, die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ habe ich zur Kenntnis genommen. Die „Zustimmungserklärung“, den „Beratungs- und Dokumentationsverzicht“ und den „Vermittlungsauftrag“, „Haftung“, „Mitwirkungspflichten“, den Hinweis „Nachlass“, die „Datenschutzerklärung“, die „Solvenzklausel“, „Rechtsnachfolge“, sowie die „Schlussbestimmungen“ habe ich gelesen und verstanden. Ich erkläre mich durch meine Unterschrift damit einverstanden.

Bestätigen Sie bitte, dass Ihnen folgende Unterlagen zur Ansicht, zum Druck und zur Speicherung vorlagen und Sie diese gelesen, verstanden und anerkannt haben (sonst können Sie den Antrag nicht absenden):
Bitte bestätigen Sie die rechtlichen Hinweise.
Bitte stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu.
Bitte versuchen Sie es erneut.

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