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Berufshaftpflicht für das Baugewerbe

Unternehmen und Freiberufler im Baugewerbe sowie dem Baunebengewerbe sollten in jedem Fall über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz kann ein Schaden oder Unfall ansonsten ruinöse Auswirkungen für das Unternehmen haben. Mögliche Schadensforderungen können rasch in die Millionen gehen. Die Deckungssumme einer Berufshaftpflicht für das Baugewerbe sollte daher Minimum zwischen drei und fünf Millionen Euro liegen.



Wichtiges zur Berufshaftpflicht für das Baugewerbe

Im Baugewerbe tragen die Unternehmen eine hohe Verantwortung. Für Architekten etwa ist eine Berufshaftpflicht für das Baugewerbe auch gesetzlich vorgeschrieben.

Experten teilen hier Unternehmen und Freiberufler in drei verschiedene Kategorien ein:

  1. Bauhauptgewerbe
    Es handelt sich um Firmen im Hochbau, Tiefbau, Gerüstbau, Straßenbau, aber auch Berufsgruppen wie Stuckateure oder Zimmerer.
  2. Baunebengewerbe bzw. Ausbaugewerbe
    Es handelt sich um Berufsgruppen wie Maler, Elektroinstallationsbetriebe, Haustechniker, Fliesenleger, Tapezierer, Schreiner, Raumausstatter, Tischler, Hausmeister oder Bauschlosser.
  3. Bauhilfsgewerbe
    Es handelt sich um Firmen wie Baureinigungen oder Unternehmen, die nicht direkt am Bau beteiligt sind, sondern z.B. den Transport übernehmen.

Die Berufshaftpflicht für das Baugewerbe bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Sie dienen zudem als Rechtsschutz gegenüber ungerechtfertigten Forderungen von Kunden. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe sind auch Mitarbeiter mitversichert. Dabei richten sich die Versicherungsprämien auch immer nach der Größe eines Unternehmens und nach dem konkreten Risiko. Ein Betrieb mit zehn Mitarbeitern und mehr birgt größere Risiken für mögliche Schäden, als ein Familienbetrieb mit ein oder zwei Angestellten. Außerdem fällt die Prämie für Unternehmen etwa im Hoch- und Tiefbau höher aus als für Dachdecker. Entsprechend macht sich das auch in den konkreten Beiträgen bemerkbar. Grundsätzlich sollte eine Berufshaftpflicht für das Baugewerbe alle berufsspezifischen und branchenrelevanten Risiken abdecken – wir bei Innofima beraten Sie dazu gern.


Welche Risiken haben Baugewerbetreibende üblicherweise?

Im Baugewerbe kommen folgende Risiken besonders häufig vor, die durch die Berufshaftpflicht für das Baugewerbe abgedeckt werden können:

  • Abbrucharbeiten, Einreißarbeiten
  • Sprengungen
  • Asbestschäden
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
  • Kosten zur Beseitigung von Mängeln
  • Begleitschäden bei Nachbesserungen
  • Mietsachschäden an geliehenen oder gemieteten Baumaschinen und Geräten
  • Beauftragung von Subunternehmen

Worauf ist bei der Auswahl einer entsprechenden Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe zu achten?

Es gibt zahlreiche Anbieter einer Berufshaftpflicht für das Baugewerbe, die sich im Bereich der Tarife und Leistungen unterscheiden. Daher ist es wichtig, Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Die passende Berufshaftpflicht für das Baugewerbe sollte günstige Konditionen anbieten und den individuellen Anforderungen des Unternehmens entsprechen – mögliche Risiken, seien sie auch noch so theoretisch, gilt es einzuschließen. Innofima hilft Ihnen als kompetenter Makler dabei und vergleicht die Betriebshaftpflichtversicherungen auf

  • leistungsorientierte Tarife,
  • möglichst günstige Tarife,
  • eine angemessene und umfangreiche Deckung und
  • ermöglicht hierdurch ein Einsparpotenzial von bis zu 60 Prozent.

So können Gewerbetreibende in der Baubranche sicher sein, immer zuverlässig abgesichert zu sein und für den optimalen Versicherungsschutz nicht mehr als nötig zu bezahlen. Innofima beschäftigt sich eingehend mit Ihren individuellen Haftungsrisiken und berät hierzu, um Rahmen der verfügbaren Angebote.


Weshalb eine Berufshaftpflicht für das Baugewerbe wichtig ist

Unternehmen in der Baubranche haften in unbegrenzter Höhe für verschuldete Schäden. Die Haftpflichtversicherung lässt sich nicht ausschließen oder in der Höhe begrenzen. Mit der Berufshaftpflicht für das Baugewerbe können Sie unzulässige Schadenersatzansprüche schnell und zuverlässig abwehren, außerdem vermeiden Unternehmer so eine existenzgefährdende Krise, gerade wenn die Schäden schuldhaft vom Unternehmen verursacht wurden. Für Betriebe in dieser Branche können neben der Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe auch weitere Versicherungen wie eine Inventarversicherung für Baugewerbe, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Firmenrechtsschutzversicherung für das Baugewerbe von Bedeutung sein. Innofima berät Sie auch hinsichtlich dieser Absicherungsbausteine vollumfänglich und stets individuell. Wir sind Ihr innovativer Finanzmakler!





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