Berufshaftpflicht für Ärzte
Als Arzt können Haftpflichtschäden existenzgefährdend sein. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftet der Arzt seinen Patienten gegenüber. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sind Sie vor den finanziellen Folgen sicher.
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Berufshaftpflicht
Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt auch der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen ungefähr die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen. Und hiervon sind nicht nur operativ tätige Ärzte betroffen, sondern auch Allgemeinmediziner.
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Warum eine Berufshaftpflicht für Ärzte?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit.
Es erfolgt die Prüfung auf Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche (indirekter Rechtsschutz)
Als Arzt müssen Sie bei einem Strafverfahren Unterstützung erhalten, wenn im Falle eines Personenschadens (Vorwurf eines Behandlungsfehlers oder fahrlässiger Tötung) Anklage erhoben wird. Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung soll auch Versicherungsschutz bei Strafverfahren, die einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zur Folge haben können, geboten werden. Eine Privathaftpflicht ist meist in der Berufshaftpflicht für Ärzte kostenlos enthalten oder kann kostengünstig separat versichert werden.
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Wen schützt die Berufshaftpflicht für Ärzte?
Bei der Berufshaftpflicht für Ärzte besteht Versicherungsschutz für Sie als Arzt sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen
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Schadensbeispiele zur Berufshaftpflicht für Ärzte?
- durch eine Fehlbehandlung, Fehldiagnose oder als Folge mangelnder Aufklärung wird einem Patienten einen Schaden zufügt (Personenschaden)
- bei der Behandlung wird dem Patienten die Kleidung verschmutzt (Sachschaden)
- ein Patient wird versehendlich in der Praxis eingeschlossen und verpasst daher einen wichtigen Termin (Vermögensschaden)
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Was kostet eine Berufshaftpflicht für Ärzte?
Berufshaftpflicht für Ärzte muss nicht teuer sein!
Angestellter Arzt in Allgemeinmedizinische Praxis
ambulante konservative Tätigkeit:480,- EUR Zahnarzt in freier Praxis: 660,- EUR
Highlights zur Berufshaftpflicht für Ärzte
- Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden
- Versicherungsschutz nicht nur Deutschland sondern auch 1 Jahr in Europa
- Nachhaftung
- Versicherung der dienstlichen und gelegentlich außerdienstlichen ambulanten Tätigkeit angestellter Ärzte und Zahnärzte
- Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden
- Berufliche Schlüsselschäden
- Tätigkeitsschäden
- Eingebrachte Sachen
- Betriebs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Nutzung von Internet-Technologien
- Umwelthaftpflicht
- Strafrechtsschutz
- Mietsachschäden
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