Freilaufender Hund – eine Leine ist in der Rhion Hundehaftpflicht keine Pflicht
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt. Die Rhion Hundehaftpflicht übernimmt die Schadensbearbeitung und reguliert berechtigte Ansprüche durch die Leistungen der Rhion Hundehaftpflicht.
Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz Der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt. Unberechtigte Ansprüche würden durch die Rhion Hundehaftpflicht abgewehrt berechtigte werden nach Prüfung durch die Rhion Hundehaftpflicht beglichen, so das kein finanzielles Risiko bleibt.