Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Rundherum abgesichert - mit der Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Weg aus oder kommt durch einen lockeren Dachziegel zu Schaden, zahlt der Eigentümer des Grundstücks bzw. des Gebäudes – im schlimmsten Fall sogar mit seinem gesamten Vermögen. Denn wer ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie besitzt, ist für die Verkehrssicherung und Instandhaltung verantwortlich. Eine Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht hilft hier den Schaden abzusichern, damit finanzielle Risiken abgefedert werden.
zum Antrag
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? - Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und Können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung Nach §823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht. Die Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für nicht selbst genutzte Ein-/Mehrfamilienhäuser oder größere unbebaute Grundstücke.
{slider Was ist in der Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?}
Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten (Verkehrssicherung und Instandhaltung) als Eigentümer nicht selbst genutzter Ein-/Mehrfamilienhäuser oder größerer unbebauter Grundstücke. Dies alles bietet die Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
{slider Einschlüsse und Versicherungsleistungen einer Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht}- Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten
- Die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen
- Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 Euro je Versicherungsfall und einer Jahreshöchstersatzleistung von 100.000 Euro
- Prüfung der Haftpflichtfrage wird durch eine Grundbesitzerhaftpflicht der Rhion
- Leistung einer berechtigten Entschädigung durch die Rhion Haushaftpflicht
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Berechnung nach Wohn- und Geschäftseinheiten gewährleistet eine einfache und klare Handhabung der Rhion Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
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