innofima - Ihr innovativer Finanzmakler

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

Reiterhöfe und Versicherungen für Reitbetriebe


1. Versicherungsumfang


2. Vorversicherung


3. Persönliche Angaben


Betriebs- und landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht

Bitte geben Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Mit (*) gekennzeichnete Felder sind auszufüllen!

Durch EU-Richtlinien sind wir verpflichtet vor Abgabe eines Angebotes die "Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler" zur Verfügung zu stellen: Ich bestätige die "Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler" gelesen und heruntergeladen zu haben.
Durch EU-Richtlinien sind wir verpflichtet vor Abgabe eines Angebotes die "<a href="impressum.html" title="Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler" target="_blank" onclick="return popup(this.href);">Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler</a>" zur Verfügung zu stellen: Ich bestätige die "Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler" gelesen und heruntergeladen zu haben.
Invalid Input
Betrieb / Mensch
Haben Sie einen Reitbetrieb und eigene, gemietete oder gepachtete Betriebsgrundstücke/Flächen/Weide/Halle oder Reitplatz?
Haben Sie einen Reitbetrieb und eigene, gemietete oder gepachtete Betriebsgrundstücke/Flächen/Weide/Halle oder Reitplatz? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Als Inhaber, Mieter oder Pächter eines Reitbetriebes haften Sie bei Schaden z. B. aus einer unzureichenden Verkehrssicherungspflicht persönlich mit Ihrem Vermögen. Über die Reitbetriebshaftpflicht sichern Sie eigene, gemietete, gepachtete Betriebsgrundstücke / Flächen / Weiden / Reithallen / Reitplätze / Waldflächen etc. ab. Mit der Haftpflicht für Reitbetriebe werden Schäden entschädigt oder ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. Wünschen Sie keine Reitbetriebshaftpflicht sondern eine einzelne Reitlehrerhaftpflicht, wählen an diesen Punkt Nein.; pos: right">
Bitte geben Sie Betriebsfläche aufgerundet in Hektar an.
Den Preis für Flächen über 30ha können wir auf Anfrage berechnen.
Gern stehen wir Ihnen unter 05402/9855990 hilfreich zur Seite.
Leistungsauszug
  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht
  • Vermietungshaftpflicht bis 50.000€ Mietwert
  • Privathaftpflicht (VN und Familienangehörige)
  • Flurschäden
  • Hundehaltung
  • selbstfahrende Erntemaschinen bis 20km/h (ohne Lohnarbeit)
  • Reitpferde privat (2 Pferde kostenfrei)
  • Reitpferde gewerblich (optional)
  • Halten/Hüten von Pferden (5 Pferde kostenfrei)
  • Pensionspferde (2 Pferde kostenfrei)
  • Zuschlag für Schäden am Pensionspferd (optional)
Sie sind freiberuflicher / selbstständiger / nebenberuflicher Reitlehrer mit / ohne Lizenz und möchten sich als Reitlehrer versichern? (Stand-Alone / Solo-Deckung ohne landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht)
Sie sind freiberuflicher / selbstständiger / nebenberuflicher Reitlehrer mit / ohne Lizenz und möchten sich als Reitlehrer versichern? (Stand-Alone / Solo-Deckung ohne landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht) <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Ein unverzichtbarer Versicherungsschutz wenn Sie als angestellter oder freiberuflicher / selbstständiger / nebenberuflicher Reitlehrer mit / ohne Lizenz Reitunterricht oder Reitstunden geben. Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers und beinhaltet, die Beaufsichtigung der Reitschüler, die Erteilung von Reitunterricht oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis, die Durchführung von Ausritten und Ausflüge, die Abnahme von Reiterprüfungen, Organisation von Veranstaltungen, Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken etc.; pos: right">
Invalid Input
..
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere?
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Schäden an den berittenen Pferden und solchen Pferden, die sich bei dem Versicherungsnehmer in Ausbildung befinden sogenannte Berittpferde (nicht Pensionspferden) können gegen Zuschlag über diesen Punkt mit abgesichert werden. Es gilt für die Schaden dan den Tieren allerdings eine Höchstsumme von 20.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 250 Euro.; pos: right">
Invalid Input
Sind Sie Mitglied in einem Reitverein oder der FN oder beziehen Sie eine Pferdefachzeitschrift? (Nachweis erforderlich)
Sind Sie Mitglied in einem Reitverein oder der FN oder beziehen Sie eine Pferdefachzeitschrift? (Nachweis erforderlich)
Invalid Input
Möchten Sie Reitlehrer versichern?
Möchten Sie Reitlehrer versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Ein unverzichtbarer Versicherungsschutz wenn Sie als angestellter oder freiberuflicher / selbstständiger / nebenberuflicher Reitlehrer mit / ohne Lizenz Reitunterricht oder Reitstunden geben. Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers und beinhaltet, die Beaufsichtigung der Reitschüler, die Erteilung von Reitunterricht oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis, die Durchführung von Ausritten und Ausflüge, die Abnahme von Reiterprüfungen, Organisation von Veranstaltungen, Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken etc.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
..
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere?
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Schäden an den berittenen Pferden und solchen Pferden, die sich bei dem Versicherungsnehmer in Ausbildung befinden sogenannte Berittpferde (nicht Pensionspferden) können gegen Zuschlag über diesen Punkt mit abgesichert werden. Es gilt für die Schaden dan den Tieren allerdings eine Höchstsumme von 20.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 250 Euro.; pos: right">
Invalid Input
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere?
Wünschen Sie die Zusatzdeckung zur Reitlehrerhaftpflicht (Bereiterhaftpflicht) für Schäden an fremden Tieren (bis 25.000 Euro bei einem Selbstbehalt: 250 Euro) inkl. der subsidären Tierhalterhaftpflicht für geliehene Reittiere? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Schäden an den berittenen Pferden und solchen Pferden, die sich bei dem Versicherungsnehmer in Ausbildung befinden sogenannte Berittpferde (nicht Pensionspferden) können gegen Zuschlag über diesen Punkt mit abgesichert werden. Es gilt für die Schaden dan den Tieren allerdings eine Höchstsumme von 20.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 250 Euro.; pos: right">
Invalid Input
Tiere
Möchten Sie einen oder mehrere Hunde einschließen?
Möchten Sie einen oder mehrere <strong>Hunde</strong> einschließen? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Folgende Hunde sind allerdings nicht pauschal mitversicherbar und sind daher Anfragepflichtig: Alano, American Bulldog, Mastiff (auch Tibet Mastiff, Tibet Dogge, englische Dogge), Dogo Argentino, Dogo Canario (auch Perro de Presa Canario), Dogo Mallorquin (auch Perro de Presa Mallorquin oder Ca de Bou), Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro (auch brasilianische Dogge), Mastin Espaniol (auch Spanish Mastiff), Mastino Napoletano (auch italiensche Dogge), American Stafford Terrier (auch American Staffordshire Terrier), Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullmastiff, Pit Bull (auch Pit Bull Terrier oder American Pit Bull Terrier genannt), Tosa Inu; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie das Halten/Hüten von Pferden und Pensionstieren ohne Reiten und Fahren (inkl. Flurschäden) mitversichern?
Möchten Sie das <strong>Halten/Hüten von Pferden</strong> und Pensionstieren ohne Reiten und Fahren (inkl. Flurschäden) mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Werden auf Ihrem Reiterhof Pferde von anderen Personen eingestellt, die sogenannten Pensionspferde, dann sollte die Betriebshaftpflichtversicherung um die Hütehaftpflicht für Pensionstiere erweitert werden. Die Hütehaftpflicht sichert den Stallbesitzer vor finanziellen Ansprüchen Dritter, wenn beispielsweise beim Weidegang das Gatter offengelassen wird und Pferde mit einem Auto kollidieren und Insassen verletzt werden. Über die Hütehaftpflicht sind Personenschäden und Sachschaden abgedeckt. Beachten Sie das Schäden an den Pensionpferden nicht über die Hütehaftpflicht mit abgesichert sind. Hierfür benötigen Sie die Erweiterung Schäden am Pensionstieren / Obhutsschadenhaftpflicht; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern?
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Wird ein in Pension eingestelltes Pferd durch Verschulden des Tierhüters oder seines Angestellten geschädigt, z. B. eine Kolik durch falsche Futtergabe oder eine Fleischwunde durch einen Nagel im Stall und es ist nichts im Einstellungsvertrag vereinbart, so haftet dieser erstmal grundsätzlich für diesen Schaden. Die Tierhüterhaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, daher empfehlen wir zusätzlich den Einschluß von Schäden am Pensionstieren / Obhutsschadenhaftpflicht. Wichtiger Hinweis: Über entsprechend gestaltete Einstellerverträge kann man versuchen gewisse Schäden auszuschließen. Allerdings ist die Frage, ob diese Klauseln vor Gericht standhalten. Es ist auch nur der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit möglich, jedoch verbleibt die Beweislast beim Stallbesitzer. Eine Obhutsschadenhaftpflicht-Versicherung sichert nicht Schäden am Pensionspferd ab sondern wehrt unberechtigte und / oder überzogenen Forderungen ab.; pos: right">
Invalid Input
Möchten Sie Pensionspferde mitversichern?
Möchten Sie <strong>Pensionspferde</strong> mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Werden auf Ihrem Reiterhof Pferde von anderen Personen eingestellt, die sogenannten Pensionspferde, dann sollte die Betriebshaftpflichtversicherung um die Hütehaftpflicht für Pensionstiere erweitert werden. Die Hütehaftpflicht sichert den Stallbesitzer vor finanziellen Ansprüchen Dritter, wenn beispielsweise beim Weidegang das Gatter offengelassen wird und Pferde mit einem Auto kollidieren und Insassen verletzt werden. Über die Hütehaftpflicht sind Personenschäden und Sachschaden abgedeckt. Beachten Sie das Schäden an den Pensionpferden nicht über die Hütehaftpflicht mit abgesichert sind. Hierfür benötigen Sie die Erweiterung Schäden am Pensionstieren / Obhutsschadenhaftpflicht; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern?
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Wird ein in Pension eingestelltes Pferd durch Verschulden des Tierhüters oder seines Angestellten geschädigt, z. B. eine Kolik durch falsche Futtergabe oder eine Fleischwunde durch einen Nagel im Stall und es ist nichts im Einstellungsvertrag vereinbart, so haftet dieser erstmal grundsätzlich für diesen Schaden. Die Tierhüterhaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, daher empfehlen wir zusätzlich den Einschluß von Schäden am Pensionstieren / Obhutsschadenhaftpflicht. Wichtiger Hinweis: Über entsprechend gestaltete Einstellerverträge kann man versuchen gewisse Schäden auszuschließen. Allerdings ist die Frage, ob diese Klauseln vor Gericht standhalten. Es ist auch nur der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit möglich, jedoch verbleibt die Beweislast beim Stallbesitzer. Eine Obhutsschadenhaftpflicht-Versicherung sichert nicht Schäden am Pensionspferd ab sondern wehrt unberechtigte und / oder überzogenen Forderungen ab.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie das Halten nicht geritten Pferden mitversichern? (z.B. Gnadenbrotpferde / Beistellpferde / Minniponys / Fohlen / Jährlinge sowie auch nicht gerittene Esel oder sonstige Equiden.)
Möchten Sie das <strong>Halten nicht geritten Pferden</strong> mitversichern? (z.B. Gnadenbrotpferde / Beistellpferde / Minniponys / Fohlen / Jährlinge sowie auch nicht gerittene Esel oder sonstige Equiden.) <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Besitzen oder Halten Sie nicht gerittene Pferde, können Sie diese über diesen Punkt mit versichern sofern die Tiere nicht geritten werde. Reiten Sie die Tiere so müssen Sie dies über den Punkt eigene Reitpferde (auch Zugpferde); pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern?
Möchten Sie Schäden an in Pension genommenen Tiere (Obhutschäden) bis 25.000 EUR (10% je Schaden, mind. 100 EUR, höchstens 1000 EUR) mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Wird ein in Pension eingestelltes Pferd durch Verschulden des Tierhüters oder seines Angestellten geschädigt, z. B. eine Kolik durch falsche Futtergabe oder eine Fleischwunde durch einen Nagel im Stall und es ist nichts im Einstellungsvertrag vereinbart, so haftet dieser erstmal grundsätzlich für diesen Schaden. Die Tierhüterhaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, daher empfehlen wir zusätzlich den Einschluß von Schäden am Pensionstieren / Obhutsschadenhaftpflicht. Wichtiger Hinweis: Über entsprechend gestaltete Einstellerverträge kann man versuchen gewisse Schäden auszuschließen. Allerdings ist die Frage, ob diese Klauseln vor Gericht standhalten. Es ist auch nur der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit möglich, jedoch verbleibt die Beweislast beim Stallbesitzer. Eine Obhutsschadenhaftpflicht-Versicherung sichert nicht Schäden am Pensionspferd ab sondern wehrt unberechtigte und / oder überzogenen Forderungen ab.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schulpferde zum Reitunterricht, Therapie, Voltegieren oder Verleihpferde / mitversichern?
Möchten Sie <strong>Schulpferde</strong> zum Reitunterricht, Therapie, Voltegieren oder Verleihpferde / mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Unter diesen Punkt fallen eigenen Tiere / Pferde die gegen Entgeld geritten oder verliehen werden, sogenannte Schulpferde / Verleihpferde / Therapiepferde / Voltegierpferde / Schulpony´s. oder auch Esel zum Eselwandern. Auf Anfrage können auch Mulis, Maultiere, Kamielien (Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas), Rentiere, Rinder etc. mit versichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schäden an geliehenen Pferdeanhängern und gemieteten Pferdeboxen mitversichern? (10.000 € für Sachschäden, zweifache Maximierung. SB: 10% je Schadenfall)
Möchten Sie Schäden an geliehenen Pferdeanhängern und gemieteten Pferdeboxen mitversichern? (10.000 € für Sachschäden, zweifache Maximierung. SB: 10% je Schadenfall)
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie eigene Reitpferde (auch Zugpferde) für den privaten Gebrauch inkl. Flurschäden mitversichern?
Möchten Sie <strong>eigene Reitpferde (auch Zugpferde)</strong> für den privaten Gebrauch inkl. Flurschäden mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Unter diesen Punkt fallen eigenen Pferde / Eqiden, die geritten werden. Hierzu zählen Reitpferde, Ponys, Esel, Mulis und Maultiere. Auf Anfrage können auch Kamielien (Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas), Rentiere, Rinder etc. mitversichert werden. Es wurde mit dem Versicherer vereinbart, dass auch fremde Reiter die Tiere / Pferde reiten dürfen, sofern dies gelegentlich und unentgeldlich geschieht. Werden Tiere / Pferde gegen Entgeld geritten, so sind die Tiere / Pferde über den Punkt Schulpferde / Verleihpferde zu versichern. In der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für privat genutztes Reitpferde sind folgende Risiken beitragsfrei mitversichert: die Offen- oder Laufstallhaltung des Pferdes, Flurschäden, das Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen oder Sätteln, die Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen, das unentgeltliche Fremdreiterrisiko, Reitbeteiligungen, der nicht gewerbliche Tierhüter, der z. B. das Pferd zur Koppel bringt, Regressansprüche der Sozialversicherungsträger etc. das Weiderisiko inklusive des Verbringens des Pferdes vom Stall zur Weide und zurück; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Schäden an geliehenen Pferdeanhängern und gemieteten Pferdeboxen mitversichern? (10.000 € für Sachschäden, zweifache Maximierung. SB: 10% je Schadenfall)
Möchten Sie Schäden an geliehenen Pferdeanhängern und gemieteten Pferdeboxen mitversichern? (10.000 € für Sachschäden, zweifache Maximierung. SB: 10% je Schadenfall)
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie nicht gerittene Gnadenbrotpferde / Beistellpferde / Minniponys / Fohlen / Jährlinge u. a. mitversichern?
Möchten Sie <strong>nicht gerittene</strong> Gnadenbrotpferde / Beistellpferde / Minniponys / Fohlen / Jährlinge u. a. mitversichern?
Invalid Input
Invalid Input
Sonstiges
Möchten Sie Fahrten mit einer Kutsche bis 6 Personen - ohne Verleih - versichern?
Möchten Sie Fahrten mit einer <strong>Kutsche bis 6 Personen - ohne Verleih -</strong> versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Hier können sie das private Kutschenrisiko mit einschließen. Beachten Sie, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Zugtiere nicht eingeschlossen ist. Diese müssen über die private Pferdehalterhaft abgesichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Fahrten mit einer Kutsche bis 6 Personen - ohne Verleih - versichern?
Möchten Sie Fahrten mit einer <strong>Kutsche bis 6 Personen - ohne Verleih -</strong> versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Hier können sie das private Kutschenrisiko mit einschließen. Beachten Sie, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Zugtiere nicht eingeschlossen ist. Diese müssen über die private Pferdehalterhaft abgesichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Fahrten mit einer Kutsche bis 6 Personen - mit Verleih - versichern?
Möchten Sie Fahrten mit einer <strong>Kutsche bis 6 Personen - mit Verleih -</strong> versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Hier können sie das gewerblich Kutschenrisiko mit einschließen. Beachten Sie, dass die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Zugtiere nicht eingeschlossen ist. Diese müssen über die gewerbliche Verleihpferde-Haftpflicht abgesichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Fahrten mit einem Planwagen - ohne Verleih - versichern?
Möchten Sie Fahrten mit einem <strong>Planwagen - ohne Verleih -</strong> versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Hier können sie das private Planwagen-Risiko mit einschließen. Beachten Sie, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Zugtiere nicht eingeschlossen ist. Diese müssen über die private Pferdehalterhaft abgesichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Fahrten mit einem Planwagen - mit Verleih - versichern?
Möchten Sie Fahrten mit einem <strong>Planwagen - mit Verleih -</strong> versichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Hier können sie das gewerblich Planwagenrisiko mit einschließen. Beachten Sie, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Zugtiere nicht eingeschlossen ist. Diese müssen über die gewerbliche Verleih-Pferdehaftpflicht abgesichert werden.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie eine Reithalle/Reitplatz (ohne Betriebshaftpflicht) mitversichern?
Möchten Sie eine <strong>Reithalle/Reitplatz</strong> (ohne Betriebshaftpflicht) mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Das Haftpflichtrisiko von Reithallen und Reitplätze können hier einzeln abgesichert werden, wird nicht benötigt, wenn bereits die Betriebshaftpflicht na ha. gewählt wurde.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Möchten Sie Pferdezucht ohne Reiten inkl. Flurschäden mitversichern?
Möchten Sie <strong>Pferdezucht ohne Reiten</strong> inkl. Flurschäden mitversichern? <img src="images/details.gif" uk-tooltip="title:Über diesen Punkt können Sie Ihr Tierhalterrisiko für Ihre Zuchttiere / Zuchtpferde, die nicht geritten werden pauschal in Abstufung absichern.; pos: right">
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input


Rabattmöglichkeiten + Deckungssumme + Zahlungsweise
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Bitte bestätigen Sie zunächst, dass Sie die Erstinformationen gelesen und heruntergeladen haben, damit wir Ihnen einen Preis einblenden können.

1. Versicherungsumfang


2. Vorversicherung


3. Persönliche Angaben

Invalid Input

Angaben zur Vorversicherung

Vorversicherung
Vorversicherung
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Schäden innerhalb der letzten 3 Jahre
Schäden innerhalb der letzten 3 Jahre
Invalid Input
Invalid Input

Zahlungsart

Invalid Input
Einzugsermächtigung: Ich beauftrage den Versicherer widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Ein SEPA-Mandat wird hiermit erteilt. Die Mandatsnummer erhalten Sie mit der Versicherungspolice.
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input

1. Versicherungsumfang


2. Vorversicherung


3. Persönliche Angaben

Persönliche Angaben

Sind Sie bereits innofima-Kunde?
Sind Sie bereits innofima-Kunde?
Invalid Input
Invalid Input
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
..
Invalid Input
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Bitte geben Sie hier Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie hier Ihren Wohnort ein.
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Schlusserklärung des Antragstellers

  • Vermittlerauftrag (ausklappen)
    Vermittlerauftrag

    (Die Vermittlungsleistung ist für den Auftraggeber kostenfrei, da dies durch Courtagen der Versicherungsnehmer abgegolten ist.)

    Vermittlerinformationen: Die innofima GmbH hat Zulassungen nach Gewerbeordnung (GewO) durch die IHK Osnabrück-Emsland als selbständiger Versicherungsmakler (§34d Absatz1 unter D-FOY8-UMF44-75 ), als Finanzanlagenvermittler (§34f unter D-F-162-MYHC-23 ), als Dahrlehensvermittler (§ 34c) und als Immobiliendarlehensvermittler (§34i unter D-W-162-9BG4-12) erhalten und ist im www.vermittlerregister.info mit den jeweiligen Registrierungsnummer eingetragen. Eingetragen im Handelsregister: HRB 210596 Registergericht Osnabrück. Keine Beteiligungen von und an Versicherungsgesellschaften. Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß §42 k des Gesetztes über den Versicherungsvertrag Versicherungsombudsmann e.V.: Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. PF 080632, 10006 Berlin sowie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin): Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (www.versicherungsombudsmann.de)

    Widerrufsrecht: Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn ihm der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen (Verbraucherinformationen) und diese Belehrung zugegangen sind.

    Angaben im Antrag / Vorvertragliche Anzeigepflicht: Mir ist bekannt, dass ich nach §19 VVG die mit dem Versicherungsantrag verbundenen Fragen nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantworten muss. Die korrekte und vollständige Beantwortung der Fragen ist für die Entscheidung des Versicherers, den Vertrag mit dem beantragten Inhalt zu schließen, maßgeblich. Mir ist weiter bekannt, dass der Versicherer bis zur Antragsannahme berechtigt ist, mich erneut zu Umständen zu befragen, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes erheblich sind. Mir ist bekannt, dass der Versicherer berechtigt ist, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vorgenannter Anzeigepflicht vom Vertrag zurückzutreten sowie in anderen Fällen einer Verletzung dieser Pflicht den Vertrag zu kündigen. Eine unrichtige Beantwortung oder arglistiges Verschweigen von Fragen nach Vorversicherung, Vorschäden und Gefahrumständen können Ihren Versicherungsschutz gefährden.

    Zustandekommen des Vertrages/Versicherungsschutzes: Der Vertrag kommt durch den Antrag des Antragstellers auf Versicherungsschutz und die Annahme durch den Versicherer zustande. Den Versicherungsschein bitten wir diesen auf Korrektheit und Abweichungen vom gestellten Antrag zu prüfen Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages und Nichtausübung des Widerrufsrechts zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt.

    Zustimmungserklärung: Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen gültigen Versicherungsbedingungen sowie, sofern vereinbart, den Sonderbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass alle notwendigen Verbraucherinformationen, Mitteilungen und Angaben (Informationen nach § 1 VVG-InfoV, Produktinformationsblatt, Kundeninformation, Risikobeschreibungen, Allgemeine und Besonderen Bedingungen sowie Erläuterungen) erst mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Der VN entbindet mit seiner Unterschrift den Versicherer daher von seiner Pflicht aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG erlassenen Rechtsverordnung, dem Auftraggeber rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen.

    Beratungs- und Dokumentationsverzicht: Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich nur die oben beauftragte Versicherung mit dem gewählten Tarif. Der VN bestätigt mit seiner Unterschrift sich eigenständig dafür entschieden zu haben und verzichtet daher auf eine Beratungsleistung und Dokumentation nach §42c Abs. 2 VVG durch innofima®, sowie die damit verbundenen Haftungsansprüche. Durch diesen Verzicht können dem Auftraggeber Nachteile bei einer evtl. Haftbarmachung gegenüber innofima® entstehen. Ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist davon nicht berührt.

    Vermittlungsauftrag: Damit innofima® für den Auftraggeber überhaupt tätig werden kann, erteilt dieser hiermit eine Vollmacht zur Eindeckung und Betreuung des Risikos, die Auskunftserteilung durch den Versicherer an innofima®, Zusendung eines aktuellen Vertragsauszuges, sowie nach Abstimmung mit dem Antragssteller, den beantragten Versicherungsschutz anderweitig einzu- bzw. umzudecken, sofern dem Auftraggeber keinerlei Nachteile entstehen. Diese Vollmacht erstreckt sich jedoch nicht auf Prüfung der Zweckmäßigkeit, den Leistungsumfang und die Prämie der Versicherung. Der Auftraggeber ist hierfür selbst verantwortlich. Im Rahmen der Betreuung erbringt innofima® auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden Leistungen: Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt und Rechtsverhältnisse, Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist. Für weiteren Versicherungsschutz, weitere Maklerleistungen und Beratung bedarf es einer gesonderten Vereinbarung nach aktiver Aufforderung durch den Auftraggeber. Auf die Verpflichtung zu einer Beratung bezüglich Versicherungs- und Vorsorgungslücken sowie existenzbedrohliche Risiken abzusichern wird ausdrücklich verzichtet.

    Haftung: Die Haftung von innofima® für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf 1,5 Millionen begrenzt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz von innofima® auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. innofima® gibt hierzu eine Empfehlung ab. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem dieser Vermittlungsauftrag beendet wurde, verjähren. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus § 60 oder §61 VVG. Der Vermittlungsauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat.

    Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen sowie Schäden und gefahrerhebliche Umstände unverzüglich anzuzeigen.

    Nachlass: Der durch innofima® mit dem Versicherer vereinbarte Nachlass auf den Versicherungsbeitrag ist nur während der Vertragsbetreuung durch innofima® gültig. Wird der Vertrag auf einen anderen Betreuer übertragen, so entfallen Deckungs-erweiterungen, Sondervereinbarungen und gewährte Nachlässe.

    Datenschutzerklärung/Datenspeicherung/Kontaktaufnahme (gem. DSGVO): Ich habe das Merkblatt zur Datenverarbeitung unter www.innofima.de/datenschutz mit der Datenschutzerklärung und die Kundeninformationen zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten zum Zweck der Antragsstellung elektronisch erhoben, gespeichert, übertragen und verarbeitet werden dürfen. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Die Weiterleitung meiner Daten erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist (beispielsweise zur Prüfung und Vermittlung von Versicherungsverträgen), willigen Sie ein, dass wir personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, allgemeine Vertragsdaten und auch Gesundheitsdaten) bei uns verarbeiten, speichern und an einen bestimmten Empfängerkreis wie Versicherungsgesellschaften, Maklerverbänden Maklerpools, deren Kooperationspartner und technischen Dienstleistern weiterzugeben. Sie willigen ein, dass wir Sie zu eigenen Werbezwecken, zur Information über Leistungsangebote sowie zur Vereinbarung persönlicher Beratungstermine telefonisch elektronisch (z.B. Fax, Email, SMS, Whatsapp) und schriftlich (z.B. Brief) kontaktieren. Diese Einwilligung kann jederzeit bei Angabe der entsprechenden Kontaktdaten widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Produktvertriebsvorkehrungen (kurz POG) gem. der EU-Richtlinie (kurz IDD) für den Versicherungsvertrieb finden Sie unsere Produktvertriebsvorkehrungen online unter www.innofima.de/IDD

    Solvenzklausel: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Informationen über sein allgemeines Zahlungsverhalten von der SCHUFA, der InFoScore oder vergleichbaren Unternehmen eingeholt werden können.

    SEPA: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass innofima® in seinem Namen SEPA-Lastschriftmandaten erteilen und widerrufen kann, sowie Untervollmachten an andere Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind weitergibt, sofern dies zur Vertragseindeckung erforderlich ist.

    Rechtsnachfolge: Der Auftraggeber willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen, Personen- und Sachdaten - auch Gesundheitsdaten - und Unterlagen im Falle einer Bestandsübertragung an den übernehmenden Rechtsnachfolger übermittelt und weitergegeben werden dürfen.

    Maklerklausel: Ich bin damit einverstanden, dass der Makler stellvertretend sämtliche Unterlagen entgegen nehmen darf.

    Schlussbestimmungen: Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz von innofima®, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

    Antragsangaben-Bestätigung und Einwilligung: Die „Vermittlerinformationen“, das „Widerrufsrecht“, die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ habe ich zur Kenntnis genommen. Die „Zustimmungserklärung“, den „Beratungs- und Dokumentationsverzicht“ und den „Vermittlungsauftrag“, „Haftung“, „Mitwirkungspflichten“, den Hinweis „Nachlass“, die „Datenschutzerklärung“, die „Solvenzklausel“, „Rechtsnachfolge“, sowie die „Schlussbestimmungen“ habe ich gelesen und verstanden. Ich erkläre mich durch meine Unterschrift damit einverstanden.


Rechtliche Hinweise

Bestätigen Sie bitte, dass Ihnen folgende Unterlagen zur Ansicht, zum Druck und zur Speicherung vorlagen und Sie diese gelesen, verstanden und anerkannt haben (sonst können Sie den Antrag nicht absenden):
Nutzungsbedingungen(*)
Nutzungsbedingungen
Bitte stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu.
Bitte versuchen Sie es erneut.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen verbindlichen Online-Antrag handelt.

Ihre Versicherungsunterlagen bekommen Sie nach der Policierung per Post.

Haben Sie vorab Fragen?

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Oder melden Sie sich telefonisch unter:
tel: +49 (0) 5402 / 985599-0

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden!

Ob Privathaftpflicht für Singles oder Familienhaftpflicht - Auf diese Versicherung sollte wirklich niemand verzichten!

Privathaftpflicht

Wir sind für Sie da!

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.