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Vertrauensschadenversicherung

Wird der Betrieb von seinen Mitarbeitern bestohlen, dann stellt dies nicht nur einen Verlust des Vertrauens dar, sondern auch des materiellen Wertes. Viele Versicherungen decken eben diesen materiellen Wert nicht, weshalb den Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung empfohlen wird. Ein unabhängiger Makler steht beratend zur Seite und hilft Unternehmen, einen Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl auszuarbeiten.


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Was genau deckt eine Vertrauensschadenversicherung ab?

Einen garantierten Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl wird es nicht geben, deshalb ist es umso wichtiger sich vor daraus resultierenden Vermögensschäden zu schützen. Unter einen Diebstahl zählt sowohl die unerlaubte Entnahme in Form von materiellen Gegenständen wie beispielsweise einem Drucker, als auch der Verkauf von Ware auf eigene Rechnung. Erfolgt dieser Diebstahl durch vermeintliche Vertrauenspersonen wie Mitarbeiter, so greift die Vertrauensschadenversicherung. Zu den Leistungen zählen Sabotage durch Mitarbeiter, Diebstahl und Unterschlagung. Außerdem der Verrat von Betriebsgeheimnissen, Täuschungsschäden und zielgerichtete Hackerschäden durch Dritte.


Was ist beim Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung noch zu beachten?

Nicht nur der Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl und die daraus resultierenden Vermögensschäden können durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert, von außen drohende Gefahren können ebenfalls versichert werden! Auch eine noch so gute Firewall kann durchbrochen und die Daten des Unternehmens sowie der Kunden missbraucht werden. Viele Versicherer decken diese Leistungen zwar mit ihrer Vertrauensschadenversicherung ab, ein Versicherungsvergleich lohnt sich jedoch trotzdem.


Welche besonderen Leistungen bieten Versicherer?

Möchte ein Unternehmen eine Versicherung zum Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl abschließen, so sollte es darauf achten, dass kein oder nur ein geringer Selbstbehalt im Schadensfall auf den Betrieb zukommt. Leider kommt es nicht selten vor, dass ausscheidende und ehemalige Mitarbeiter einen Schaden stiften und beispielsweise Betriebsgeheimnisse verraten. Eine gute Vertrauensschadenversicherung beinhaltet somit die zusätzliche Absicherung auch für ehemalige Angestellte. Selbst externe Personen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können dem Unternehmen schaden. Könnte dies zur Gefahr für das Unternehmen werden, so können auch Schäden durch diese Gruppen mitversichert werden. Eine weitere besondere Leistung zum Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl kann die Erstattung von zu zahlenden Vertragsstrafen sein, welche infolge eines Versicherungsfalls vom Unternehmen gezahlt werden müssen. Externe Schadensermittlungen und Rechtsverfolgungen ziehen extreme finanzielle Belastungen für das Unternehmen mit sich - auch diese können Leistungen einer Vertrauensschadenversicherung mit sein.


Wann leistet eine Vertrauensschadenversicherung?

Unabhängig davon, ob es sich nun um einen Diebstahl aus den eigenen Reihen oder einen Außenangriff gehandelt hat, die Vermögensschäden müssen in jedem Fall zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn keine Namen bekannt sind, so hat das Unternehmen eine Anzeige gegen eine unbekannte Person zu erstatten. Der Versicherer überprüft dann den Vorgang und leistet entsprechend bis zur vereinbarten Deckungssumme. Achtung! Nicht jede Versicherung leistet, wenn der Schadenstifter nicht bekannt ist. Beim Abschluss einer Versicherung zum Schutz gegen Mitarbeiterdiebstahl ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch bei einem unbekannten Schadenstifter leistet.


Was wäre ein Beispielfall, den die Vertrauensschadenversicherung abdeckt?

Ein ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter arbeitet nun in einem städtischen Krankenhaus und gibt den Kodierfachkräften dort ausführliche Informationen bezüglich der Rechnungsprüfung durch die Krankenkasse. Aufgrund des neuen Wissens rechnet das Krankenhaus so ab, dass es der Krankenkasse nicht mehr als auffällig erscheint und diese die Rechnungen ungeprüft lassen. Am Ende des Jahres fällt auf, dass der Krankenkasse eine Einsparsumme von 50.000 Euro bei eben diesem Krankenhaus fehlt, da Rechnungen nicht auffällig gestellt wurden. Die Krankenkasse recherchiert und es stellt sich heraus, dass der ehemalige Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse verraten hat.

Im Schadensfall kann das Vertrauen nicht mehr hergestellt werden, die finanziellen Einbußen können jedoch durch eine Vertrauensschadenversicherung abgemindert werden. Um die individuell beste Lösung für das jeweilige Unternehmen zu finden, hilft ein unabhängiger Makler, welcher oft Sonderrabatte und -leistungen gerade für Firmen anbieten kann. In jedem Fall lohnt sich jedoch ein Versicherungsvergleich!


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