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Managerrechtsschutz

Ein ehemaliger Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und klagt daraufhin. Nach Rücksprache mit der privaten Rechtsschutzversicherung des Geschäftsführers stellt sich heraus, dass diese in diesem Fall nicht leistet. Damit einem dieses böse Erwachen erspart bleibt, gibt es eine spezielle Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer. Ein unabhängiger Makler kann beratend zur Seite stehen, um einen optimalen rechtlichen und individuellen Schutz zu gewährleisten.


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Managerrechtsschutz - wer benötigt diese Versicherung und warum?

Die Managerrechtsschutzversicherung ist sowohl eine Rechtsschutz für Vorstände, als auch für Prokuristen, leitende und weisungsbefugte Angestellte, also auch eine Rechtsschutz für Geschäftsführer. Private Rechtsschutzversicherungen leisten nur so lange, bis eines dieser weisungs- und teilweisungsbefugten Verhältnisse eintritt. Selbst ein Vereinsleiter wäre von dieser Thematik betroffen, sofern eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eintritt. Somit kompensiert die Managerrechtsschutz die Versorgungslücke der privaten Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte. Es besteht die Möglichkeit, dass die betreffende Person selbst eine Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer abschließt, oft wird diese jedoch vom Unternehmen abgeschlossen und deren Kosten auch übernommen.


Rechtsschutz für Vorstände, Manager und Geschäftsführer - wann leistet diese und in welcher Form?

Werden Managern Fehler bei der Berufsausübung mit daraus resultierenden Konsequenzen vorgeworfen, so leistet die Managerrechtsschutz im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung. Dies ist auch der Fall, wenn strafrechtliche Verdachtsmomente, Vertrags- und Vergütungsprobleme, Vertragsauflösungen und der Vorwurf von Vorschriftsverletzungen im Raum stehen. Da der Eintritt dieser rechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel nicht nicht vorhersehbar ist, lohnt sich eine Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände. Für Rechtsanwalts- und Prozesskosten muss oft in Vorkasse gegangen werden und die Aufnahme eines Kredits mit hohen Zinsen ist in diesem Fall oft unvermeidlich. Schadensersatzleistungen, Ausgleichszahlungen im Falle eines Vergleichs, Vermögensschäden und sonstige Strafgelder werden über die Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände gedeckt. Handelt es sich um einen strafrechtlichen Prozess, so kann dies in der Managerrechtsschutz inkludiert sein, oder ist extra zu versichern.


Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände - wie berechnet sich der Beitrag?

Der Streitwert bei dieser Art von rechtlichen Auseinandersetzungen ist bei Managern meist höher, als bei anderen arbeitsrechtlichen Verhandlungen. So ist der Beitrag der Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer abhängig vom jeweiligen Jahresgehalt, da dies maßgeblich für die zu vereinbarende Versicherungssumme ist. Der Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände beinhaltet bei einigen Versicherern außerdem noch einen Beitrag zur Beweisfindung, bevor überhaupt eine Klage erhoben wird und eine Verhandlung stattfindet. Die Höhe des Beitrags der Managerrechtsschutz ist oft auch von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig, welche im Unternehmen angestellt sind. Weitere Bemessungsgrundlagen sind die Laufzeit des Vertrags, die Zahlweise und die bereits genannte Deckungssumme. Diverse Zusatzleistungen wie die "Rückwärtsdeckung" sind ebenfalls berechnungsrelevant. Kommt der Versicherungsnehmer selbst für die Kosten der Managerrechtsschutz auf, so können diese hierfür anteilig über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.


Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände - was sollte bezüglich der Deckungssumme beachtet werden?

Die Versicherungssumme der Managerrechtsschutz muss die Anwalts- und Prozesskosten sowie die Erstellung der Beweismittel vollständig abdecken. Da die Deckungssumme von vielen Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche und Mitarbeiteranzahl abhängig ist, sollte die Versicherungssumme der Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer nicht unter 250.000 Euro - 400.000 Euro liegen.


Managerrechtsschutz - leistet diese auch im zurückliegenden Rechtsfall?

Grundsätzlich schließt eine Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände zunächst nur die zukünftigen Rechtsfälle mit ein. Liegt bereits ein Rechtsstreit vor, bahnt sich dieser an oder wird vermutet, kann eine sogenannte "Rückwärtsdeckung" zusätzlich vereinbart werden. Da diese Zusatzleistung nicht von allen Versicherern angeboten wird, lohnt sich ein Versicherungsvergleich oder ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Makler. Dieser kann oft Sonderleistungen gewähren, welche auf dem offenen Versicherungsmarkt nicht oder viel teurer erhältlich sind.

Vorstände und Geschäftsführer geben täglich ihr Bestes für das Unternehmen - allerdings sind sie auch haftbar für Fehler die ihnen oder auch ihren Mitarbeitern unterlaufen und trotzdem stellen sie sich dieser großen Herausforderung. Eine Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer sorgt dafür, dass diese die Verantwortung auch tragen können.


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In dem Video erklärt Miri kurz und knapp die "Rechtsschutzversicherung"

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