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Ablauf
In der Kapitallebensversicherung ist mit dem Ablauf die Enstehung
des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der Risikolebensversicherung
und in der Schadenversicherung das Ende der Gefahrtragung und der
Beitragszahlungspflicht
verbunden.
Abrechnungsverband 
Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der Lebensversicherung
in gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen
eines jeden Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung
die Überschußanteilsätze für die Gewinnbeteiligung
der Versicherungsnehmer bestimmt.
Abschlußagent

Versicherungsvertreter mit Abschlußvollmacht.
Abschlußgebühr

Vom Bausparer bei Abschluß des Bausparvertrages zu zahlendes
Entgelt für Abschlußkosten, das je nach Tarif zwischen
1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt.
Abschlußprovision

Bei Abschluß eines Versicherungsvertrages fällig werdende
Provision für den Abschlußvermittler. Sie kann sich entweder
in Promille aus der Versicherungssumme/Beitragssumme errechnen oder
aber in Pozent aus dem Beitrag.
Abschreibung 
Herabsetzzung des Buchwertes von Gegenständen des Anlagevermögens.
Absturz von Luftfahrzeugen

Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, die durch Anprall
oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung
entstehen, sind in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
und in der Hausratversicherung jeweils bedingungsgemäß
eingeschlossen.
Abtretung 
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines
Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger.
Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche
aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur
Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise
(z.B. ohne Einschluß der Überschußbeteiligung)
übertragen werden. Eine Zustimmung des VU ist nicht erforderlich.
Die Abtretung kann gegenüber dem VU natürlich erst wirksam
werden, wenn sie ihm auch zugegangen ist. Die Wirkungen einer Abtretung
sind beträchtlich. Sie umfassen in aller Regel das Recht auf
Kündigung und die Auszahlung der Versicherungsleistung an den
Dritten (auch Zessionar genannt). Die Abtretung der Versicherungsforderung
ist durch allgemeine Vorschriften und Bestimmungen des Versicherungsrechts
(z.B. § 15 VVG und in den
AVB enthaltene Anzeigepflichten) beschränkt.
Abwässerschäden

In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer
grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag
eingeschlossen werden.
AfA Absetzung für Abnutzung.

Steuerliche Bezeichnung für (planmäßige) Abschreibung.
AGB 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agenturkonto 
Konto des Versicherers, auf dem die dem Versicherungsvertreter zugeleiteten
Prämienrechnungen und die anfallenden Provisionen erfaßt
werden.
Agio 
Lateinisch: Aufgeld. Unterschied zwischen dem Nennwert und dem darüber
liegenden Ausgabekurs eines Wertpapiers (Aktie, festverzinsliche
Wertpapiere) bzw. dem Rückzahlungsbetrag.
Akkreditiv 
Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des
Verkäufers. Beinhaltet vielfach auch, welcher Transportversicherungsschutz
zu nehmen ist. Die Banken verlangen Übernahme der Akkreditivvorschriften
in die versicherungszertifikate, z.B. Deckung zu englischen Bedingungen
(Institute Cargo Clauses) oder bei einem englischen Versicherer.
Akquisition 
Lateinisch: Erwerb. In der Versicherungswirtschaft verwendet für
die Vermittlung und den Abschluß von Versicherungsverträgen.
Aktenlose Bestandsverwaltung

Vollständige Übernahme der vertragserheblichen Daten in
Speicher mit direktem Zugriff und Mikroverfilmung der chronologischen
Ablage mit entsprechenden Register.
Aktie 
Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird und dem Aktionär
sein Anteilrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bescheinigt.Mindestnennbetrag
50,- DM. Höhere Aktienbeträge müssen auf volle hundert
DM lauten. Man unterscheidet im
allgemeinen unter Inhaberaktien und Namensaktien .
Aktiengesellschaft

Die gebräuchliche Abkürzun dafür ist > AG. Es
handelt sich hierbei um eine Firmengesellschaft, deren Grundkapital
in Teilsummen zerlegt, von zahlreichen Kapitalgebern (Aktionären)
aufgebracht wird. Diese haften für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft
nur mit ihrer Einlage. Die Aktiengesellschaft ist eine typische
Organisationsform von Großunternehmen. Organe: Vorstand (Geschäftsführung),
Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere beschließt u.a. die
Gewinnverteilung
(Dividende).
Aktiva 
Bezeichnung für das Vermögen als Gesamtheit aller im Unternehmeneingesetzten
Wirtschaftsgüter in der Bilanz.
Allgemeine Bemessungsgrundlage

Begriff aus der Sozialversicherung. Feststehender Wert, der jährlich
durch die Bundesregierung festgesetzt wird. Die Allgemeine Bemessungsgrundlage
verändert sich im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen
Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre
vor der Berechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach dem Gesetz zur Regelung des rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBB) von 1976 sind AGB "alle für eine Vielzahl von Verträgen
vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender)
der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt".
Allgemeine Versicherungsbedingungen

AVB sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte
Anzahl gleichliegender Versicherungsverträge als Bestandteil
aufgenommen zu werden.
Allmählichkeitsschäden

Es sind in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche
ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur,
von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw. entstehen.
Alterserhöhung

Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei erhöhtem
Risiko in der Lebensversicherung.
Altershilfe für Landwirte

Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte"
trat am 1. 10. 1957 in Kraft. Die Altershilfe geht davon aus, daß
der ältere Landwirt das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch
nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe
will deshalb lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren
Landwirte decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an
jüngere Landwirte fördern. Die landwirtschaftliche Altershilfe
wird von den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt.
Der Landwirt kann der Altershilfe als Pflichtversicherter oder freiwillig
Versicherter angehören.
Altersruhegeld 
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wird in der Regel
mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Altersversicherung

Vorsorge für das Alter durch - Rentenversicherungen oder -
Kapitalversicherungen
Altersversorgung

Daseinsvorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen
und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf und
Bereitstellung von Sachwerten usw.
Alterungsrückstellung

Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung,
welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt
wird.
Altlasten 
Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten
Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von Gewässern.
Ambulante Behandlung

Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes
oder Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Amortisation 
Planmäßige, allmähliche Tilgung einer Schuld( z.B.
Hypothek). -Rentabilität einer Investition
Amtliches Kennzeichen

Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger
dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt
werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von
der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.
Anamnese 
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff: Gesundheitliche
Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
Änderungsrisiko

Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren
infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicheroder technischer Veränderungen
(z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität;
Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von (Gerichtsgebühren).
Anerkennung 
Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die
eine Versicherungsberechtigungoder eine Versicherungspflicht oder
die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich
festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom
prozessualen Anerkenntnis.
Anfängerrisiko

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird dem statistisch
festgestellten Anfängerrisiko in bezug auf die Schadenträchtigkeit
durch die Klasse 0 und die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung
getragen. In der Fahrzeugvollversicherung gilt ähnliches.
Anfechtung 
Ein Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Siehe: Arglistige
Täuschung. Anlagenrisiko Haftung des Inhabers
einer Anlage ohne eigenes Verschulden.
Annahmepflicht 
Der Versicherer ist zur Annahme bestimmter Risiken verpflichtet.
Beispielsweise: - ausländische KFZ in der Krafthaftpflichtversicherung,
da Pflichtversicherung - Monopolversicherungen bei öffentlich-rechtlichen
Versicherungsgesellschaften.
Annuität 
Gleichbleibende jährliche Rückzahlung für Verzinsung
und Tilgung einer langfristigen Schuld. - oder - Die gleichbleibende
Jahres- oder Monatsleistung an Zins und Tilgung. Während der
Darlehenslaufzeit fällt der Anteil der Zinsen und die Tilgung
steigt, da der Zins nur auf den Betrag der verbleibenden Restschuld
zu zahlen ist.
Anomalie 
Wird überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet.
Abweichung von normalen Risikoverhältnissen.
Anpassungsklausel

Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks
(10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde eine
LV nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine
Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt
wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung -
die Anpassungsklausel auch heute noch. Will der Kunde die Dynamisierung
durchführen, muß er aber - anders als bei der automatischen
Anpassung - selbst tätig werden. Er muß seinen Wunsch
schriftlich beim Versicherungsunternehmen äußern. Dieser
Erhöhungsantrag ist spätestens drei Monate nach Beginn
des Versicherungsjahres zu stellen. Um Beitragsnachzahlungen zu
vermeiden, sollte er aber bereits vier Wochen (Bundesbahngeschäft
= acht Wochen) vor Beginn des Versicherungsjahres in der HV vorliegen.
Antrag 
Er ist die wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages. Mit
ihm äußert der Kunde den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen.
Er beantwortet die für den Versicherungsumfang und die Einschätzung
des Risikos notwendigen Fragen und
unterschreibt ihn.
Anwartschaft 
Aussicht auf ein künftig zu erwerbendes Amt oder Recht.
Anzeigepflicht 
Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen
Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen
Umstände.
Arbeiterrentenversicherung

Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Früher Invalidenversicherung.
Arbeitgeberanteil

Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung
werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Arbeitnehmersparzulage

Für vermögenswirksame Leistungen, die auf einem Bausparkonto
angelegt werden, erhält der Arbeitnehmer 10 % Arbeitnehmersparzulage
auf max. 936 DM jährlich. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer-
und sozialversicherungsfrei. Die
vermögenswirksamen Leistungen selbst nicht. Erhaltene Arbeitnehmersparzulagen
sind zurückzuzahlen, wenn die 7-jährige Bindefrist nicht
eingehalten wird (s. Pkt. 5.7). Durch die hohe Arbeitnehmersparzulage
lassen sich mit vermögens-wirksamen Bausparen beachtliche Renditen
erzielen. Die Arbeitnehmersparzulage muß über die Einkommen-steuererklärung
beantragt werden und wird vom Finanzamt nach Prüfung der Einkommensgrenzen
direkt dem Bausparer ausgezahlt.
Arbeitslosenhilfe

Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit. Von eigener Beitragszahlung
unabhängig.
Arbeitslosenversicherung 
Gehört zur Sozialversicherung. Pflichtversicherung für
alle unselbständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen
der Arbeitslosigkeit.
Arglistige Täuschung 
Die versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen
arglistiger Täuschung bei Verlet-zung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an
nichtig.
Ärztliche Untersuchung 
Möglichkeit der des Versicherers eine Gesundheitsprüfung
vor Abschluß des Versicherungsvertrages vorzunehmen..
Assekuranz 
Gleicher Begriff wie Versicherungswirtschaft.
Aufräumungs- und Abbruchkosten 
Aufwendungen in der Feuerversicherung für das Aufräumen
der Schadenstelle incl. des Abbruchs stehengebliebener Teile.
Aufruhr 
Innere Unruhen. Im Rahmen von ISP mitversichert.
Aufsichtsrat 
Gesetzlich vorgeschriebenes, von der Hauptversammlung gewähltes
Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft; bestellt
den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung, prüft
Jahresabschluß und Geschäftsbericht; mindestens drei
Mitglieder.
Aufwendungen 
Begriff des Bilanzrechts und Steuerrechts.
Ausgleichsanspruch 
Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten
Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
Auskunftspflicht

Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft
im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich
hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Auslandsreisekrankenversicherung 
Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte
kurzfristige Krankenversicherung.
Ausschlußklausel 
Risikoausschluß.
Außendienst 
Versicherungsverkäufer
Außenstände 
Im Geschäftsverkehr unbeglichene Forderungen.
Außenversicherung 
In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert,
wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung
befinden.
Außerrechnungsmäßige Zinsen

Begriff aus der Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung.
Ausspannung 
Abwerbung eines Versicherungsnehmers durch den Vertreter einer anderen
Versicherungsgesellschaft.
Ausstellungsversicherung

Besonderer Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung.
Versicherung von Ausstellungsgut.
Aussteuerverversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel
für die Aussteuer des versicherten Kindes..
Auszahlungskurs 
Der Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%)
(Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Autoinhaltsversicherung 
Versicherung der Gegenstände, die sich im Inneren eines geschlossenen
Autos befinden oder bei der Fahrt mitgeführt werden.
Automatenversicherung 
Versicherung von Waren-, Musik-, sowie Spielautomaten. Neben den
Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld) mitversichert.
Aval 
Wechselbürgschaft.
AVB 
Gebräuchliche Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen.
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