Warentransportversicherung
Der Händler, Produktionsbetrieb, aber auch der Handwerker können sich nicht auf die Haftung des Frachtführers, Spediteurs o.ä. verlassen; sie ist nicht gegeben oder unzureichend.
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WarentransportversicherungDer Transport Ihrer Waren oder Maschinen haftet ein Frachtführer bzw. die Spedition nach deutschen Frachtrecht (HGB) in dem unter § 431 der Haftungshöchstbetrag an das Gewicht der Sendung gekoppelt ist und meist nicht dem Wert der Waren entspricht.
Eine Zusatzklausel in einem Frachtenvertrag ist ein separater Versicherungsschutz gegen Beitrag. Hier bekommt aber der Frachtführer die Erstattung und sollte diese an den Geschädigten weiterleiten. Was aber wenn er dies nicht tut oder kann. Auch ist dieser Schutz recht teuer. Die eigene Warentransportversicherung macht Sie direkt Anspruchsfähig.
Die Warentransportversicherung schützt Ihre Waren während des gesamten Transportes zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Ob LKW, PKW, Schiff oder Bahn- Ihre Ware ist versichert und das in voller Höhe!
Damit bietet die Warentransportversicherung einen umfassenden Schutz bei Beschädigung oder Verlust der Ware und Maschinen während dem Transport. Auch das Versenden per Post, Paket- oder Kurierdienst ist bei der Warentransportversicherung versichert.
Daher gilt: Die Warentransportversicherung ist unverzichtbar.
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