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Beihilfe Krankenversicherung

Beamte mit Beihilfeanspruch können sich bei der Krankenversicherung privat versichern.

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Beihilfe Krankenversicherung

 

Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich bei der Krankenversicherung privat versichern. Eine private Krankenversicherung ist aufgrund der oftmals besseren Leistungen und günstigen Beiträge meist attraktiver als die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse).

Durch die Einführung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Stichtag 01.01.2009 sind alle Beamten verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung der sogenannten Beihilfeversicherung zu versichern. Bezieher von Beihilfe oder ähnlichen Leistungen bedürfen Tarife, die eine Mindestabsicherung der Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung in der Beihilfekrankenversicherung vorsehen.

Beamte erhalten über das sogenannte Beihilfesystem einen prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten. Somit haben Beamte zwei Optionen in der Krankenversicherung. Theoretisch können Beamte freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung) beitreten, müssen dort aber den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung) aus Ihrer Brutto-Besoldung zahlen. Der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einem Arbeiter oder Angestellten gleichgestellt. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Beamte den vollen Beitrag für einen 100%-Krankenversicherung-Schutz, obwohl es eigentlich nur einen Teil-Krankenversicherung-Schutz bedarf.  Daher ist die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich nur für Beamte mit vielen Kindern interessant, da nur die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (Familienversicherung) leistet.

Zum anderen haben Beamte die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, die sogenannte Beihilfeversicherung / Beihilfekrankenversicherung. Es handelt sich dabei um Restkostentarife der privaten Krankenversicherung die die Deckungslücke der Beamten aus der Beihilfe schließt.  Dabei kann der Beamte  in der  privaten Beihilfe-Krankenversicherung sich individuell sein Leistungspaket in den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich zusammenstellen. Darüber hinaus gibt es verschieden Ergänzungstarife die das Leistungsspektrum der privaten Beihilfekrankenversicherung abrunden.

 

Krankenversicherung für Beamte (Beihilfeversicherung)

Folgende Beihilfesätze sind üblich:

Beihilfeempfänger Ambulant Stationär Zahnärztlich
Beihilfeberechtigter 50% 50% 50%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern  70% 70% 70%
Kinder 80% 80% 80%
Ehegatte 70% 70% 70%
Pensionär 70% 70% 70%

Die aus dem Beihilfesatz resultierende Versorgungslücke kann der Beihilfe-Berechtigte durch eine private Krankenversicherung (Beihilfeversicherung) preisgünstig schließen.

Gerade bei der Beihilfeversicherung gibt es nicht nur enorme Preisunterschiede, sondern auch große Unterschiede bei den angebotenen Leistungen. Ob Standartabsicherung oder Spitzen-Medizin. Finden Sie  Ihren persönlichen Beihilfe-Tarif und vergleichen unverbindlich ein ausführliches, umfangreiches Angebot über die private Beihilfe-Krankenversicherung / Beihilfeversicherung.

 

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