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Gruppenunfallversicherung: Eine Unfallversicherung für alle Mitglieder einer Gemeinschaft

Von einer Unfallversicherung hat sicherlich jeder – wenn auch nur am Rande – schon einmal gehört. Grundprinzip einer solchen Versicherung ist es, den Versicherten in unterschiedlichen Umfang gegen die Folgen eines Unfalls abzusichern. Eine besondere Art der Unfallversicherung ist die Gruppenunfallversicherung. Wie der Name hier schon zu erkennen gibt, gilt diese Versicherung nicht für einen Einzelnen (private Unfallversicherung), sondern für eine Gemeinschaft, die aus mehreren Personen besteht. Die Gruppenunfallversicherung kommt dabei für unterschiedliche Gruppen infrage – etwa für Personen, die sich gemeinsam einem Verein angeschlossen haben, aber zum Beispiel auch für Betriebe, welche Angestellten einen zusätzlichen Schutz bieten möchten. Im zuletzt benannten Fall wird die Gruppenunfallversicherung in der Regel vom Arbeitgeber abgeschlossen.


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Gruppenunfallversicherung


Gruppenunfallversicherung – Schutz für jeden Einzelnen

Oben ist bereits angeklungen, dass die Gruppenunfallversicherung zum Beispiel für die Mitglieder eines Vereins oder für alle Mitarbeiter oder einen bestimmten Personenkreis in einem Betrieb infrage kommen könnte. Beide Gruppen haben etwas gemein: Die einzelnen Mitglieder in diesen Gruppen setzen sich, wenn sie in der Gruppe agieren, vergleichbaren Gefahren aus. Um die Gruppenunfallversicherung richtig zu verstehen, muss allerdings ein Missverständnis ausgeräumt werden. Selbstverständlich müssen, damit diese Versicherung greift, nicht alle Personen aus der versicherten Gruppe gleichzeitig – zum Beispiel bei der Vereinstätigkeit oder bei der Arbeit – einen Schaden erleiden.

Es handelt sich somit natürlich nicht um eine Versicherung, die nur relativ unwahrscheinliche Unfallereignisse wie etwa ein Busunglück, bei dem alle Versicherte zu Schaden kommen, absichert. Die Gruppenunfallversicherung stellt vielmehr auch einen Schutz für jeden Einzelnen und somit auch angesichts singulärer Unfallgeschehnisse dar. Die Bezeichnung Gruppenunfallversicherung bezieht sich also viel mehr darauf, dass durch einen einzelnen Versicherungsvertrag gleich eine Vielzahl von Personen abgesichert wird. Viele Personen über einen Vertrag abzusichern, könnte dabei den Vorteil haben, dass so bessere Konditionen zugänglich werden. Auf der Suche nach einer Unfallversicherung schließen sich somit sinnbildlich die Mitglieder einer Gruppe zusammen, um gemeinsam mehr Bedeutung und Gewicht zu besitzen. Wir als Ihr Finanzmakler beraten Sie gerne bezüglich Unfallversicherungen, aber auch Krankenversicherungen und mehr.


Gruppenunfallversicherung – Vorteile und Gestaltung im betrieblichen Kontext

Sicherlich am bekanntesten ist die Gruppenunfallversicherung im betrieblichen Kontext. Hier gibt es in Form der gesetzlichen Unfallversicherung zwar bereits eine gewisse Absicherung gegen die Folgen von Unfällen im Kontext der Arbeitstätigkeit. Diese zu ergänzen, kann sich aber sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber lohnen. Betrachten wir den Arbeitnehmer, liegen die Vorteile einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung ganz deutlich auf der Hand, solange er der im Schadensfall Begünstigte ist. Dazu zählt vor allem, dass in einem Versicherungsfall durch diese Versicherung ggf. Leistungen erzielbar sind, welche den gesetzlichen Anspruch ergänzen. Aber auch der Arbeitgeber kann durch eine Gruppenunfallversicherung Vorteile genießen. Einer dieser Vorteile betrifft das Unternehmensimage. Durch das erhöhte Niveau der sozialen Absicherung wird das jeweilige Unternehmen in ein (noch) besseres Licht gerückt, was es für Arbeitnehmer besonders attraktiv macht.

Übrigens: Eine Gruppenunfallversicherung kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Einer von vielen wichtigen Aspekten betrifft hierbei die Frage, ob Unfälle „nur“ im Zusammenhang mit der Arbeit abgedeckt sind oder auch solche Unfälle, die sich in der Freizeit des versicherten Arbeitnehmers ereignen. Zudem ist zu beachten, dass immer, wenn es um zusätzlich Leistungen geht, die ein Arbeitgeber Arbeitnehmern zugesteht, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Es sollten also vorab Informationen über die steuerrechtliche Lage eingeholt werden, damit die Versicherung für beide Seiten vorteilhaft gestaltet werden kann.


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