Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Anschrift der Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die zugrundeliegenden AGB's
sowie das Widerspruchsrecht wurden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Widerspruchsrecht:
Sind dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen
nicht übergeben oder ist eine Verbraucherinformation nach §10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes
unterlassen worden, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des
Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren
für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen,
wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach
Erhalt der Unterlagen schriftlich widerspricht. Der Lauf der Frist beginnt
erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die o.
a. Unterlagen vollständig vorliegen und er bei Aushändigung des Versicherungsscheins
schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht,
den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Der Widerspruch
ist direkt an die Versicherungsgesellschaft zu richten. Werden dem Versicherungsnehmer
die o. a. Unterlagen nicht überlassen, so erlischt sein Recht zum Widerspruch
ein Jahr nach Aushändigung des Versicherungsscheins.
Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung des Versicherungsscheins
nochmals gesondert hingewiesen!
Ergänzende Mitteilungen
Innofima® (Müssig & Jung OHG), vertreten durch Axel Müssig und Moritz Jung hat nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der IHK Osnabrück-Emsland als selbständiger Versicherungsmakler erhalten und ist im Versicherungsvermittlerregister mit Registrierungsnummer eingetragen: A. Müssig: D-Q61C-ASSK2-30, M. Jung: D-OOP0-BJ1HI-92. Weder die Makler noch irgendein Versicherungsunternehmen haben direkte oder indirekte Beteiligungen an den Stimmrechten oder an dem Kapital des jeweils anderen. Beschwerdestellen zur außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e.V. Prof. Wolfgang Römer, Postfach 080632, 10006 Berlin sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Zustimmungserklärung:
Ich bin damit einverstanden, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen, allg. Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen in Textform erst mit dem Versicherungsschein zu erhalten. Ich entbinde die Versicherungsgesellschaft daher von ihrer Pflicht, mir diese Dokumente nach § 7 Abs. 2 VVG rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung zu übermitteln.
Vermittlungsauftrag:
Damit Innofima® (Müssig & Jung OHG) für den Antragsteller als Auftraggeber überhaupt tätig werden kann, erteilt dieser eine Vollmacht zur Eindeckung des Risikos, die Auskunftserteilung durch den Versicherer an Innofima, Zusendung eines aktuellen Vertragsauszuges, Betreuung durch Innofima sowie nach Abstimmung mit dem Antragssteller, den beantragten Versicherungsschutz anderweitig einzu- bzw. umzudecken, sofern dem Auftraggeber keinerlei Nachteile entstehen. Diese Vollmacht erstreckt sich jedoch nicht auf Prüfung der Zweckmäßigkeit, den Leistungsumfang und die Prämie der Versicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller ist hierfür selbst verantwortlich. Die Vermittlungsleistung ist für den Auftraggeber kostenfrei, da diese durch die Courtagen der Produktgeber abgegolten werden.
Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt Innofima® mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat Innofima durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadensansprüche des Auftraggebers aus dem Auftrag bzw. der Vollmacht sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von 1.023.000,- EUR beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Auftrag bzw. der Vollmacht verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages bzw. der Vollmacht.
Wie durch meine Unterschrift bestätigt, wünsche ich nur die Vermittlung und Betreuung für den oben aufgeführten Versicherungsschutz bzw. Vertrag. Auf die Verpflichtung zu einer Beratung über Versicherungs- und Vorsorgungslücken sowie existenzbedrohliche Risiken wird ausdrücklich verzichtet
Für weiteren Versicherungsschutz, weitere Maklerleistungen und Beratung bedarf es einer gesonderten Maklervereinbarung nach aktiver Aufforderung durch den Auftraggeber.
Beratungs- und Dokumentationsverzicht:
Der Antragssteller wurde auf umfassende Absicherungsmöglichkeiten der Internetseite www.innofima.de hingewiesen.
Ich wünsche ausdrücklich die oben beantragte Versicherung mit dem gewählten Tarif. Ich habe mich eigenständig dafür entschieden und verzichte daher auf eine Beratungsleistung nach § 42c Abs. 2 VVG und Dokumentation durch Innofima® (Müssig & Jung OHG) sowie die damit verbundenen Haftungsansprüche.
Durch diesen Verzicht können mir Nachteile bei einer evtl. Haftbarmachung gegenüber dem Makler entstehen. Ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist davon nicht berührt.
Die Zustimmungserklärung, den Beratungs- u. Dokumentationsverzicht und Vermittlungsauftrag habe ich gelesen und erkläre mich damit einverstanden, die Ergänzende Mitteilungen habe ich zur Kenntnis genommen ! ! ! |