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Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die
private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule
des deutschen Krankenversicherungssystems.
Nicht jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat krankenversichern.
Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert
und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert.
Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen
Versicherte dar.
Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen
einen Wechsel in die private Krankenversicherung:
- Studenten:
Kostenloser Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
besteht:
- wenn mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner (bei
verheirateten Studenten) Mitglied einer gesetzlichen Kasse
ist.
- wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, darf
der andere Elternteil nicht mehr als 3.825 EUR (West) monatlich
verdienen.
- wenn das monatliche Einkommen des Studenten nicht über
der Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 EUR (West) liegt.
- wenn der Student das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat (eventuell verlängert durch Wehr- oder Zivildienst).
Wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr gegeben sind,
kann der Student selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
(Studentische Krankenversicherung) werden.
Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens
jedoch bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Wenn auch diese Zeit verstrichen ist, das Studium aber noch
nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale Mitgliedschaft
in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung
auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.
- Selbständige, freiberuflich Tätige, Unternehmer:
Diese Personengruppe stellt den größten Anteil
der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen
(z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht
besteht.
Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten
zur Wahl:
- überhaupt keine Krankenversicherung
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung.
- Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb
der Versicherungspflichtgrenze:
Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges
Jahreseinkommen von mindestens brutto 3.975 Euro/Monat (47.700 Euro/Jahr) - (2007)
erzielen. Auch diese Personen stellen einen großen Anteil
der privaten Krankenversicherung, da hier häufig die
drastische Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen
im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen
Personen ist, daß der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte
des Beitrages übernimmt.
Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung
- Beamte:
Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch
können sich privat versichern.
Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten
prozentualen Kostenzuschuß zu Ihren Krankheitskosten
erhalten ist die private Krankenversicherung hier eine sinnvolle
Ergänzung.
Folgende Beihilfesätze sind üblich:
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Beamter |
Ehepartner |
Kinder |
| Beihilfeberechtigter mit
0-1 Kind |
50% |
70% |
80% |
Beihilfeberechtigter mit
mehr als 1 Kind
|
70% |
70% |
80% |
Pensionsempfänger
|
80% |
70% |
80% |
Daraus resultiert, daß der Beamte noch eine recht kleine
Versorgungslücke hat.
Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung
preisgünstig geschlossen werden.
Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer
gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen
Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst
zahlen.
Eine private Absicherung ist aufgrund der besseren Leistungen
und geringerer Beiträge in Höhe von ca. 150,00 EUR
bis 250,00 EUR in der Regel attraktiver als die gesetzliche
Kasse.
- Ärzte/Zahnärzte/AiP:
Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt
wie Angestellte oder Selbständige.
Das besondere dieser Personengruppe ist, daß die privaten
Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte Medizinertarife
anbieten.
Ist der Arzt oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis
tätig, so hat er ab einem regelmäßigem Jahreseinkommen
von mindestens brutto 3.975 Euro/Monat (47.700 Euro/Jahr) - (2007) die Wahl zwischen:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
- Abschluß einer privaten Krankenversicherung
Selbständig tätige Ärzte und Zahnärzte
können sich ohne Einschränkung auf bestimmte Einkommensgrenzen
frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung
entscheiden.
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