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Krankentagegeld förderlich für schnelle Regeneration

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für die wenigsten Menschen eine angenehme Angelegenheit. Auch die Umstände eines Krankenhausaufenthaltes sind so verschieden wie die behandelten Krankheitsbilder. Während manche Menschen eine Akutbehandlung benötigen, lässt sich die Behandlung mancher Leiden in Ruhe planen. Unabhängig von den Umständen ist ein Aufenthalt im Krankenhaus jedoch fast immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Während der Großteil zwar von den Krankenversicherungen getragen wird, werden für gesetzlich Versicherte beispielsweise Zuzahlungen fällig. Bereits zur Abdeckung dieser Beträge lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung. Doch Krankentagegeld erfüllt viele weitere Funktionen zur Absicherung Ihrer Lebensrisiken. Bei innofima finden Sie daher Krankentagegeldversicherungen für jeden Bedarf.


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Krankentagegeld

 

Die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes und die Rolle des Krankentagegeldes

Wie zuvor erwähnt, haben Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag ihres Aufenthaltes zu leisten. Erst wenn der Aufenthalt länger als 28 Tage in Anspruch nimmt, wird keine Zuzahlung mehr fällig. Bis dahin sind dann allerdings schon mindestens Kosten in Höhe von 280 € angefallen. Mit einer günstigen Krankentagegeldversicherung, die beispielsweise einen Auszahlungsbetrag von 10 € pro Tag vorsieht, blieben Sie bereits von diesen Kosten verschont. Alle Kosten sind mit einem derart geringen Krankentagegeld jedoch noch nicht abgedeckt. In vielen Krankenhäusern werden beispielsweise Gebühren für die Nutzung von Fernsehen, Internet und Telefon fällig, die ebenfalls nicht zu unterschätzen sind. Sieht eine Krankentagegeldversicherung eine höhere Leistung vor, so wären Sie auch hier finanziell abgesichert.

Insbesondere bei unvorhergesehenen Aufenthalten oder der Behandlung durch Spezialisten fernab vom Wohnort, fallen oft weitere Kosten an. Reisekosten, Besuche in der Kantine oder Familienbesuche gehen oft ganz schön ins Geld. Wohnen Verwandte nicht in der Nähe, ist auch an Kosten für Tierpflege oder die Instandhaltung der Wohnung zu denken. Glücklicherweise gibt es Krankentagegeldversicherungen, die auch höhere Auszahlungsbeträge vorsehen und dabei dennoch günstig sind. innofima vergleicht etwa die Angebote zahlreicher Versicherer und hilft Ihnen bei der Entscheidung, welches Krankentagegeld am geeignetsten ist.


Absicherung gegen Verdienstausfall für Selbstständige und Arbeitnehmer

Für Selbstständige ist Krankentagegeld noch weitaus wichtiger, als für Arbeitnehmer und eine Krankentagegeldversicherung sollte ein wichtiger Bestandteil der Existenzsicherung sein, sofern diese nicht etwa in einer Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung vorgesehen ist. Der Hauptgrund für die Wichtigkeit sind die Folgen eines Krankheitsfalls. Während Arbeitnehmer noch sechs Wochen lang ihren normalen Lohn erhalten, erhalten Selbstständige nichts. In der GKV haben sie lediglich die Möglichkeit, wie Arbeitnehmer auch, ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.

Für Arbeitnehmer wird eine ausreichend hoch bemessene Krankentagegeldversicherung spätestens mit dem 43. Krankheitstag besonders wichtig. Zwar stehen diese durch den gesicherten Anspruch auf Krankengeld nicht vor dem Nichts, in der Summe können die Unterschiede zwischen früherem Gehalt und gezahltem Krankengeld beträchtlich ausfallen. Arbeitnehmer mit hohen Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind hiervon weitaus stärker betroffen.

Gemeinsam mit innofima ist der Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Krankentagegeldversicherung keine Herausforderung. Sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Selbstständige bietet der Markt passende Verträge. innofima vergleicht für Sie alle relevanten Parameter und steht Ihnen in allen Fragen uneingeschränkt zur Verfügung. Das Besondere: innofima unterhält zwar Kooperationsverträge mit vielen Versicherungsgesellschaften, aufgrund unseres Selbstverständnisses als unabhängiger Makler vertreten wir jedoch ausschließlich Ihre Interessen als Versicherter und nicht die einer Versicherung.


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