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Fahrerschutzversicherung

Warum Fahrerschutz?

Eine kleine Unachtsamkeit – und schon kracht es. Jährlich werden in Deutschland fast eine halbe Million Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt.

Alle Mitfahrer und fremde Unfallbeteiligte werden aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs entschädigt. Nur was ist mit dem Fahrer? Ist der Fahrer schuld, dann bekommt er nichts und geht leer aus, da keine Regressansprüche Dritter vorliegen.

Sie wollen nicht nur durch eine Teilkasko oder Vollkasko Ihr Fahrzeug versichern sondern auch sich selbst als Fahrer?

Der Fahrerschutz sichert Sie oder einen berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeuges gegen die Folgeschäden bei einem selbstverschuldeten Unfall so perfekt ab wie die Kfz-Haftpflicht die Mitfahrer. Der Fahrerschutz ist nicht zu vergleichen mit einer überflüssigen Insassenunfallversicherung.

Achtung: Nicht jeder Autoversicherer hat den Fahrerschutz in seinem Angebot. Hier kommt unser neues Konzept der Fahrerschutz-Police ins Spiel! Allerdings bietet unser Konzept noch weitere Unterschiede, die für bestimmte Personengruppen besonders interessant sein können.


Fahrer-Schutz vs. Fahrerschutz-Police

Fahrer-Schutz Fahrerschutz-Police
Versicherungssumme variiert je nach Gesellschaft 1 Million Euro
Fahrzeuggebunden ja nein (personenbezogen)
Versicherte Person Der jeweilige Fahrer des versicherten Kfz VN als berechtigter Fahrer eines Pkw, Wohnmobils, Lieferwagen
Versicherte Fahrzeuge versicherze PkW (inkl. Oldtimer und Exoten) und Lieferwagen Versicherungsschutz besteht als Fahrer eines Pkw (inkl. Oldtimer, Exoten), Wohnmobils oder Lieferwagens - auch z.B. Mietwagen im Urlaub, Carsharing
Betirag Beitrag je Pkw, ca 10% der Haftpflichtprämie 29,95 €

  • Ich möchte eine personengebundene Fahrerschutz-Police für nur 29,95€ im Jahr abschließen:

    Fahrerschutz-Police

    Weitere Informationen zur Fahrerschutz-Police

    Bedingungen [PDF]
  • Ich interessiere mich für einen fahrzeuggebundenen Fahrerschutz als Ergänzung (Erweiterung durch Zusatzbaustein) zu meiner bestehenden KFZ Versicherung:

    Fahrerschutzversicherung

  • Leistungen bei Verdienstausfall (Krankentagegeld)
  • Schmerzensgeld-Leistungen
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (z. B. Kosten für Umbau zum behindertengerechten Haus, Kosten für Haushaltshilfe)
  • Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen- und Waisenrente)

*Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Unberücksichtigt bleibt allerdings die private Eigenvorsorge wie Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeld, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung



  • Wann leistet eine Fahrerschutzversicherung?

    In dem Fahrerschutz sind die Personenschäden des Fahrers versichert, die durch selbst bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schadenverursacher oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.

  • Wann leistet der Fahrerschutz nicht?

    Kein Anspruch auf Leistungen aus dem Fahrerschutz besteht bei Unfällen:

    • infolge Bewusstseinsstörungen, z. B. durch Trunkenheit
    • aufgrund einer vom Fahrer ausgeführten oder versuchten vorsätzlichen Straftat,
    • beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen

Schadensbeispiele aus der Praxis:

  • 1. BEISPIEL zur Fahrerschutzversicherung

    Eigenverschuldeter Unfall eines Angestellten. Schwere Beinfrakturen rechts und links. Monatlicher Verdienst 3.000 Euro netto. 4 Wochen Krankenhausaufenthalt. 12 Monate Arbeitsunfähigkeit.

    Schadenpositionen Fahrerschutz-Leistungen Sonstiger Leistender
    Schmerzensgeld 50.000 Euro -
    Verdienstausfall in den ersten 6 Wochen - Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (deckt den kompletten Verdienstschaden in dieser Zeit ab)
    Verdienstausfall ab der 7. Woche bis zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Verdienstschaden, soweit durch die Krankengeldzahlung nicht abgedeckt; Geschädigter erhält 1.000,00 Euro netto monatlich 10,5 Monate x 1.000 Euro
    Schaden: 10.500 Euro
    Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse in Höhe von 70% des Brutto-Verdienstes. Max. 2.000 Euro Krankengeld netto monatlich
    Haushaltshilfekosten (Mithilfe im Haushalt, Gartenarbeiten) 600 Euro monatlich 11 Monate x 600 Euro 6.600 Euro -
    Heilbehandlungskosten - Übernahme durch die Krankenkasse
    Fahrerschutz-Leistungen: Gesamt 67.100 Euro  
  • 2. BEISPIEL zur Fahrerschutzversicherung

    Eigenverschuldeter Unfall eines Schülers. Schwerste Verletzungen: Querschnittslähmung, Totalausfall.

    Schadenpositionen Fahrerschutz-Leistungen Sonstiger Leistender
    Schmerzensgeld 500.000 Euro -
    Verdienstausfall geschätzt 2.500 Euro brutto monatlich bis Renteneintritt 2.500 Euro x 12 Monate x 40 Jahre
    1.200.000 EUR
    -
    Heilbehandlungskosten - durch Krankenversicherung abgedeckt
    Umbau zum behindertengerechten Haus 100.000 EUR -
    Fahrerschutz-Leistungen: Gesamt 1.800.000 EUR  
  • 3. BEISPIEL zur Fahrerschutzversicherung

    Eigenverschuldeter Unfall eines selbständigen Immobilienmaklers (40 Jahre alt). Schwerste Verletzungen: Querschnittslähmung, Totalausfall. Gewinn nach Abzug aller Kosten 100.000 Euro pro Jahr, geplanter Eintritt in den Ruhestand: 65. Lebensjahr.

    Schadenpositionen Fahrerschutz-Leistungen Sonstiger Leistender
    Schmerzensgeld 500.000 Euro -
    Verdienstausfall 100.000 Euro jährlich
    100.000 Euro x 25 Jahre
    2.500.000 Euro
    -
    Heilbehandlungskosten - durch Krankenversicherung abgedeckt
    Umbau zum behindertengerechten Haus 100.000 EUR -
    Fahrerschutz-Leistungen: Gesamt 3.100.000 EUR  

Vorstehend aufgeführte Beispiele enthalten Modellrechnungen und beschränken sich auf die im Vordergrund stehenden Leistungen des Fahrerschutzes, ohne eine vollständige Aufzählung der möglichen Schadenpositionen vorzunehmen.

_____
Achtung obige Beispiele sind beispielhaft.
Je nach Gesellschaft und je nach Tarif gelten u.U. Höchstsummen und Höchstgrenzen für Arbeitsausfall und/oder Schmerzensgeld im Fahrerschutz durch die jeweiligen Bedingungen.
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedigungen der Gesellschaften. Um die genauen Leistungen und/oder Summen zu erfahren fordern Sie sich bitte die jeweiligen Bedingungen AKB und Sonderbedingungen der Gesellschaft an. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich.

 

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