Vorbemerkung:
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe
der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen
sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich
abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft
vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen
Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person
wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist
die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG
oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene
eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn
dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses
oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht
oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden
Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass
das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss
der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung
und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung
nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung
des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in
der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags
oder durch ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings
den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder
teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem
Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung
und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B.
beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis
des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,
Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher
im Antrag bzw. in Schaden-/ Leistungsanzeigen auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel
enthalten.
Im folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für
die Datenverarbeitung und -nutzung nennen:
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig
sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten).
Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer
(Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,
Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten,
z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines
Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall
speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von
Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit,
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden
oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets
auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten.
Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an
Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre
Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung
mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen
zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie
ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,
jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle
für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere
Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte
oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären
oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden
zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer
um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen
zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)
eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift,
Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder
Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig
sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts
oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den
zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten
oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.
Dazu bestehen beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
zentrale Hinweissysteme.
Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt
lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden
dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. Beispiele:
Allgemeine Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen
Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauch besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen,
Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der
Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
Lebensversicherung Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des
Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus
versicherungsmedizinischen Gründen aufgrund der Auskünfte
anderer Versicherer, wegen
verweigerter Nachuntersuchung;
Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens
des Versicherers; Ablehnung
des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter
Beitragszuschläge.
Zweck: Risikoprüfung
Rechtsschutzversicherung Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen
zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer
nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten.
Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer
nach mindestens
3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten.
Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf
bei konkret begründetem
Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.
Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei
der Antragstellung.
Sachversicherung Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung
vorliegt oder wenn aufgrund des
Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt
wird und bestimmte
Schadensummen erreicht sind.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung
weiteren Missbrauchs.
Transportversicherung Aufnahme von auffälligen (Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere
in der Reisegepäckversicherung.
Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.
Unfallversicherung Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht, Leistungsablehnung
wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall,
wegen Vortäuschung eines Unfalls
oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch
den Versicherer nach
Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung.
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.
5. Datenverarbeitung in und außerhalb einer Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung)
und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen,
Immobilien werden durch rechtlich selbständige Unternehmen
betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten
zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen
zusammen.
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,
wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse
nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen
Unternehmen abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,
die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und
Bankleitzahl, d.h., Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
werden in einer zentralen Datensammlung geführt.
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer,
Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen
der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer
richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige
Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in
Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen abfragbar.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen
Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht
das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei
der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.
Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten
- bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der
jeweiligen Unternehmen.
6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre
Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben
dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft
sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. |