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Verkehrswert/Verkaufswert 
Der Wert eines Gebäudes oder Grundstücks, der sich unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation realisieren
läßt.
Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)

Das 5. Vermögensbildungsgesetz ist auch als "936 DM-Gesetz"
bekannt. Mit diesem Gesetz will der Staat die Eigentums- und Vermögensbildung
der Arbeitnehmer fördern.
Versorgungsausgleich 
War ein geschiedener Ehepartner während der Ehe nicht oder
nur zum Teil berufstätig, dient der Versorgungsausgleich der
Alters- und Invalidenvorsorgung.
Versorgung 
Öffentliches Dienstrecht, materielle Sicherstellung der Beamten
und ihrer Hinterbliebenen.
Versicherungspflicht 
Sie ist gegeben aufgrund von Gesetzen und Satzungen. Kann auch ohne
Mitwirkung des VN in Kraft treten z.B. Sozialversicherung.
Versicherungspflichtgrenze

Angestellte und Arbeiter sind bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
nicht mehr versicherungspflichtig.
Versicherungsschein 
Er ist eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die
vom Versicherer unterzeichnet sein muß (Police). Er enthält
den Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere Versicherungsbedingungen
(Klauseln). Muß vom Versicherer an den
Versicherungsnehmer überreicht werden.
Versicherungssumme 
Ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall
vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist.
Versicherungsträger

Im Bereich der Individualversicherung spricht man von Versicherungsunternehmen.
In der Sozialversicherung von Versicherungsträgern.
Versicherungsvertrag 
Er kommt zustande durch übereinstimmende rechtsgeschäftliche
Willenserklärungen des Versicherers und des Versicherungsnehmers.
Versicherungswert 
Der Wert des versicherten Interesses. Der Versicherungswert entspricht
dem Sachwert.
Vertrauensschadenversicherung

Sie sichert den Arbeitgeber gegen Schäden durch vorsätzliche
schadenersatzpflichtige Handlungen von Vertrauenspersonen (Arbeitnehmer)
ab. Diese Handlungen sind z.B. Betrug, Untreue oder Unterschlagung.
Vertrieb 
Ist die planmäßige Absatztätigkeit des Unternehmens.
Die Ausführung erfolgt zum größten Teil durch haupt-
und nebenberufliche Vermittler, Makler sowie Mehrfachagenten.
Verursacherprinzip 
Begriff aus der Umwelthaftung. Eine Anlage, die Schadstoffe an die
Umwelt abgibt, muß auch für die Beseitigung der durch
diese Schadstoffe entstandenen Umweltschäden bezahlen.
Verwaltungskosten 
Alle Kosten, die durch die Führung des Versicherungsbetriebes
und der Abwicklung der Versicherungsverträge entstehen.
Verzinsliche Ansammlung 
Ausgeschüttete Gewinnanteile werden beim Versicherungsunternehmen
gesammelt und verzinst. Sie stellen somit das Gewinnbeteiligungssystem
der Lebensversicherungsnehmer dar (Dividende).
Vorauszahlung 
Teilauszahlung der Versicherungssumme vor Eintritt des Versicherungsfalles
(Policendarlehen).
Vordatierung 
Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns.
Vorsatz 
Bezeichnung für das willentliche und wissentliche Herbeiführen
eines Schadens (direkter Vorsatz). Als bedingten Vorsatz bezeichnet
man das in Kaufnehmen und Billigen eines solchen herbeigeführten
Schadens.
Vorsorgepauschale 
Sonderausgaben können sich steuerlich nur insoweit auswirken,
als sie die Pauschalbeträge, die jedem Steuerpflichtigen zustehen,
übersteigen. Es sind Mindestbeträge, die auch ohne den
Nachweis tatsächlicher Aufwendungen gewährt werden.
Vorstand 
Gesetzlich vorgeschriebenes leitendes Gremium bei Stiftungen, Vereinen,
Genossenschaften und Aktiengesellschaften.
Vorvertragliche Anzeigepflicht

Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bekannten Umstände,
die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein könnten,
dem Versicherer mitzuteilen. Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich
falsche Angaben machen, so ist dem
Versicherer das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vorzugsaktien 
Die gegenüber den Stammaktien privilegierten Aktien.
VVG 
Versicherungsvertragsgesetz.
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