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Überschuß
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Überschüsse, die in den Sicherheitszuschlägen bei Sterbewahrscheinlichkeit sowie in den Rechnungsgrundlagen enthalten sind, werden dem Versicherungsnehmer als Dividende erstattet. Nach Sicherheitszuschlägen in der Lebensversicherung werden Überschüsse gebildet. Diese müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung für den VN verwendet werden.

Überschußverteilung nach oben
Verteilung der Überschüsse des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit an die Mitglieder.

Überspannungsschäden nach oben
Versicherer ersetzt Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der Hausratersicherung. Entschädigt wird nur bis zu 5 % der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze ist vertraglich erhöhbar.

Überversicherung nach oben
Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.

Umlageverfahren nach oben
Verfahren zur Ermittlung der Prämien. Die Ausgaben des Versicherer in einer Versicherungsperiode werden ermittelt und auf die Versicherungsnehmer verteilt.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach oben
Allgemeine Verbrauchssteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Umwelthaftung nach oben
Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) wird eine Verursachungsvermutung aufgestellt, wenn ein Mensch durch Umwelteinflüsse zu Schaden gekommen ist.Das heißt, ein Betreiber einer Anlage ist der Schadenverursacher, wenn diese in der Lage dazu ist, die aufgetretenen Schäden zu verursachen. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden. Entschädigt wird bis zu 160 Mio. DM je Person und Sachschaden.

Unerwünschte Risiken nach oben
Es gibt Risiken, die für den VR so groß sind, daß er sie nicht weiter oder nur begrenzt tragen möchte. Es gibt dann Möglichkeiten des Fernhaltens (z.B. bestimmte Fragestellungen im Antragsformular und damit die Nutzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).

Unfall nach oben
Jeder Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.

Unfall-Zusatzversicherung nach oben
Zusatzversicherung zur Lebensversicherung.

Unfallversicherung nach oben
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert werden.

Unterschrift nach oben
Eigenhändige Namenszeichnung zur Anerkennung einer Urkunde.

Unterstützungskasse nach oben
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung (in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder seltener einer Stiftung) mit dem ausschließlichen Zweck Versorgungsleistungen zu gewähren. Im Unterschied zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse Rechtsansprüche auf ihre Leistungen aus. In Deutschland gibt es ca. 5200
Unterstützungskassen.

Unterversicherung nach oben
Sachversicherung, bei der der Versicherungswert höher liegt als die Versicherungssumme.

Unwiderrufliche Bezugsberechtigung nach oben
Siehe Bezugsberechtigung.

 

 

 

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