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Tarifbedingungen nach oben
Im juristischen Sinne sind sie allgemeine Versicherungsbedingungen, erweitern diese jedoch und beinhalten günstigere Bedingungen für den VN.

Tarifgruppen nach oben
Sie sind wichtig in der Kfz-Versicherung. Tarifgruppen sind eine Einteilung nach beruflichen und regionalen Kriterien.

Tarifvertrag nach oben
Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, durch die vor allem Rechtsnormen über Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen festgesetzt werden.

Tarifzonen nach oben
Einteilung einer Region nach besonderen Gefahrenverhältnissen.

Technischer Überschuß nach oben
Überschuß aus dem technischen Versicherungsgeschäft.

Technische Versicherungen nach oben
Sie decken alle technischen Risiken ab (z.B. Maschinenversicherung).

Teileigentum nach oben
Der Anteil an gewerblich genutzten Objekten, z.B. Laden, Praxis etc..

Teilwert nach oben
Alle Teilwerte eines Betriebes zusammen ergeben den Substanzwert dieses Unternehmens.

Telefax nach oben
Fernkopierdienst der Deutschen Bundespost; der ans Fernsprechnetz gekoppelte Fernkopierer übermittelt eingegebene Vorlagen innerhalb weniger Minuten einem anderen Telefaxteilnehmer.

Telekommunikation nach oben
Alle nachrichtentechnischen Verfahren zur Übertragung analoger und digitaler Daten über räumliche Entfernungen, um den ein- oder wechselseitigenen, optischen oder akustischen Informationsaustausch zwischen Menschen bzw. technischen Systemen zu ermöglichen.

Termfixversicherung nach oben
Ist eine Lebensversicherung, die entweder beim Tod des VN oder an einem festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.

Termingeschäfte nach oben
Geschäfte, bei dem die vertraglichen Vereinbarungen nicht zur Zeit des Geschäftsabschlusses, sondern später erfüllt werden.

Thesaurierung nach oben
Ansammlung eines Gewinnes und damit verbundene Rücklagenbildung.

Tilgungslebensversicherung nach oben
Gemischte Lebensversicherung, die mit Ablauf der Tilgung eines Darlehens dient.

Töchteraussteuerversicherung nach oben
Siehe Aussteuerversicherung.

Todesfallversicherung nach oben
Man unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze) Todesfallversicherung. Der Versicherer muß im Todesfall leisten. Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod des Versicherungsnehmers ein. Die Unfallversicherung ist nur soweit
Todesfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode kommt.

Transportversicherung nach oben
Sachversicherung. Sie beinhaltet die Kaskoversicherung (Transportmittelversicherung), die Cargoversicherung (Transportgutversicherung), aber auch die Haftpflichtversicherung. Sie wird geteilt Seeversicherung, Lufttransportversicherung und Binnentransportversicherung sowie als Versicherung des Transportmittels, als Kaskoversicherung und der transportierten Gegenstände als Güterversicherung.

Treuhandzahlung nach oben
Die Auszahlung des Darlehens an eine Bank mit bestimmten Auflagen. Für die Einhaltung der Auflagen haftet die Bank. Die Auflagen bestehen in der Regel darin, daß die Weitergabe des Geldes an den Darlehensnehmer nur unter bestimmten
Voraussetzungen erfolgen darf.

Typklassenverzeichnis nach oben
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefaßt. Diese Summe aller Typklassen ergeben das Typklassenverzeichnis.

 

 

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