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Rabatt 
Meist in Prozenten ausgedrückter Abzug vom Versicherungsbeitrag,
z.B. Kostenrabatt (ISP) oder Schadenfreiheitsrabatt (Kfz-Versicherung).
Ranggarantie 
Notarbestätigung/Ranggarantie Eine Bestätigung des Notars,
daß die einzutragende Grundschuld die geforderte Rangstelle
erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens vor Eintragung
der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen Auszahlungsbedingungen
erfüllt sind.
Raub 
Im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl
unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.
Rechnungsgrundlagen 
Gilt für Versicherungszweige die nach mathematischen Prinzipien
betrieben werden. Begriff für die Ausgangswerte zur Kalkulation
des Beitrages; z.B. in der Lebensversicherung der Rechnungszins
bzw. die Sterbetafel.
Rechnungslegung 
Vorlegung einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer Vermögensverwaltung.
Rechtsschutzversicherung

Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites. Die Rechtsschutzversicherung
sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen
wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
(normalerweise 200.000 DM je Rechtsschutzfall): - die gesetzlichen
Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen
muss.
Refinanzierung 
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.
Regress 
Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger
befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung
gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.
Regulierung 
Siehe Schadenregulierung.
Reichsversicherungsordnung

Abkürzung RVO. Gesetz von 1911 zur Regelung der öffentlich-rechtlichen
Kranken-Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung in Neufassungen
noch heute gültig.
Reisegepäckversicherung

Versicherung des persönlichen Reisebedarfs.
Rendite 
Der in Prozenten ausgedrückte Ertrag einer Kapitalanlage.
Rentabilität 
Wirtschaftlichkeit; Verhältnis zwischen dem Jahresertrag und
investiertem Kapital eines Unternehmens.
Rente 
Regelmäßig erfolgende Zahlung eines Rechtsanspruches:
- Leistung eines Versicherers an den Versicherten - Versorgungszahlung
des Staates an nicht (mehr) arbeitende Personen.
Rentenversicherung 
a) Gesetzliche Arbeiter- und Angestelltenversicherung: Zahlt Altersruhegeld,
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
b) Form der Lebensversicherung
Revers 
Schriftliche Verpflichtung oder Erklärung.
Risikoverlauf 
Entwicklung des Risikos über einen bestimmten Zeitraum.
Risikozuschlag 
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.
Risiko 
a.) Gefahr, Wagnis, Unsicherheit, z.B. über den Ausgang einer
Unternehmung.
b.) Versicherte Gefahr.
Risikoausschluß 
Nicht zu versichernde Gefahr.
Risikobeitrag 
Der Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der auf die vorzeitigen
Todesfälle entfällt.
Risiko-Lebensversicherung

Kapitalversicherung auf den Todesfall über einen bestimmten
Zeitraum.
Rotes Kennzeichen 
Amtliches Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
von Autos.
Rückdeckungsversicherung

Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber
schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine
von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten
Versorgungszusage abzudecken.
Rückkauf 
Vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages.
Rückkaufswert 
Die Summe, die fällig wird, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig
beendet wird.
Rückvergütung 
a) siehe Dividende
b) in der Lebensversicherung s. Rückkaufswert.
Rückversicherung 
Versicherung zur Deckung einer von einem Erstversicherer versicherten
Gefahr.
Rußschäden 
Kein Versicherungsanspruch besteht bei Rußschäden, die
ohne einen Brand entstanden sind. Das gleiche gilt für Sengschäden.
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