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Versicherung
 

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Rabatt
nach oben
Meist in Prozenten ausgedrückter Abzug vom Versicherungsbeitrag, z.B. Kostenrabatt (ISP) oder Schadenfreiheitsrabatt (Kfz-Versicherung).

Ranggarantie nach oben
Notarbestätigung/Ranggarantie Eine Bestätigung des Notars, daß die einzutragende Grundschuld die geforderte Rangstelle erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.

Raub nach oben
Im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.

Rechnungsgrundlagen nach oben
Gilt für Versicherungszweige die nach mathematischen Prinzipien betrieben werden. Begriff für die Ausgangswerte zur Kalkulation des Beitrages; z.B. in der Lebensversicherung der Rechnungszins bzw. die Sterbetafel.

Rechnungslegung nach oben
Vorlegung einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer Vermögensverwaltung.

Rechtsschutzversicherung nach oben
Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 DM je Rechtsschutzfall): - die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Refinanzierung nach oben
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.

Regress nach oben
Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.

Regulierung nach oben
Siehe Schadenregulierung.

Reichsversicherungsordnung nach oben
Abkürzung RVO. Gesetz von 1911 zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Kranken-Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung in Neufassungen noch heute gültig.

Reisegepäckversicherung nach oben
Versicherung des persönlichen Reisebedarfs.

Rendite nach oben
Der in Prozenten ausgedrückte Ertrag einer Kapitalanlage.

Rentabilität nach oben
Wirtschaftlichkeit; Verhältnis zwischen dem Jahresertrag und investiertem Kapital eines Unternehmens.

Rente nach oben
Regelmäßig erfolgende Zahlung eines Rechtsanspruches: - Leistung eines Versicherers an den Versicherten - Versorgungszahlung des Staates an nicht (mehr) arbeitende Personen.

Rentenversicherung nach oben
a) Gesetzliche Arbeiter- und Angestelltenversicherung: Zahlt Altersruhegeld, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
b) Form der Lebensversicherung

Revers nach oben
Schriftliche Verpflichtung oder Erklärung.

Risikoverlauf nach oben
Entwicklung des Risikos über einen bestimmten Zeitraum.

Risikozuschlag nach oben
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.

Risiko nach oben
a.) Gefahr, Wagnis, Unsicherheit, z.B. über den Ausgang einer Unternehmung.
b.) Versicherte Gefahr.

Risikoausschluß nach oben
Nicht zu versichernde Gefahr.

Risikobeitrag nach oben
Der Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der auf die vorzeitigen Todesfälle entfällt.

Risiko-Lebensversicherung nach oben
Kapitalversicherung auf den Todesfall über einen bestimmten Zeitraum.

Rotes Kennzeichen nach oben
Amtliches Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von Autos.

Rückdeckungsversicherung nach oben
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten Versorgungszusage abzudecken.

Rückkauf nach oben
Vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages.

Rückkaufswert nach oben
Die Summe, die fällig wird, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig beendet wird.

Rückvergütung nach oben
a) siehe Dividende
b) in der Lebensversicherung s. Rückkaufswert.

Rückversicherung nach oben
Versicherung zur Deckung einer von einem Erstversicherer versicherten Gefahr.

Rußschäden nach oben
Kein Versicherungsanspruch besteht bei Rußschäden, die ohne einen Brand entstanden sind. Das gleiche gilt für Sengschäden.

 

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