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G
Garantieversicherung 
Garantie ist die Verpflichtung für das Erbringen einer bestimmten
Leistung. Garantieversicherung ist ein Sammelbegriff für und
die Veruntreuungsversicherung.
Garderobenversicherung 
Bietet Versicherungsschutz für in beaufsichtigten Garderobenablagen
(z.B. im Theater) abgelegte Bekleidungsstücke. Darüber
hinaus sind solche Gegenstände versichert, die üblicherweise
dort abgelegt werden (z.B. Regenschirm). Sie deckt die Schäden,
die durch Verlust und Beschädigung entstehen. Die Garderobenscheine
werden vom Versicherer unter gleichzeitiger Berechnung der Prämie
an den Garderobenhalter geliefert.
Gebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung - kurz: VG-Versicherung
- ist den speziellen Bedürfnissen der Versicherung von Wohngebäuden
angepaßt. Sie stellt eine Zusammenfassung der Versicherung
gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden in einem Vertrag
und zu einheitlichen Bedingungen dar.
Gefährdungshaftung 
Begriff aus der Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden
ohne Verschulden (z.B. Tierhalterhaftung).
Gefahrengemeinschaft 
Grundgedanke jeder Versicherung (z.B. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).
Die Kalkulation der ersicherungsgesellschaften baut sich auf bestimmte
Gefahrengemeinschaften auf. Aufgrund des Gesetzes der großen
Zahl soll ein Risikoausgleich angestrebt werden.
Gefahrerhöhung 
Negative Veränderung einer Gefahrenlage. Gefahrerhöhungen
sind in der Regel dem Versicherer anzuzeigen. Beispielsweise bei
der Hausratsversicherung ein Baugerüst vor dem Haus.
Gemeinnützigkeit 
Die Nützlichkeit eines bestimmten Verhaltens für die Allgemeinheit.
Gemeinsamer Markt 
Wirtschaftliche Vereinigung mehrerer Staaten zu einer Zollunion
(z.B. EU).
Gemischte Lebensversicherung

Kombination aus einer Risikoversicherung und einer Erlebensfallversicherung.
Die Versicherungssumme wird fällig bei Tod der versicherten
Person; spätestens jedoch zum Ablauftermin.
Generalagent 
Besonderer Typ des hervorgehobenen Versicherungsvertreters, dem
oft in bestimmten Zweigen auch Abschlußvollmacht zusteht.
Generationenvertrag 
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung:
"Was eine Generation von der älteren erhalten hat, schuldet
sie später der jüngeren - was eine Generation der älteren
gegeben hat, darf sie später von der jüngeren fordern".
Gerichtsstand 
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat;
für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen)
gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand
gewählt werden.
Geringfügigkeitsgrenze

Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht.
Geschäftsbericht 
Bericht des Vorstandes einer AG an die Hauptversammlung über
Vermögenslage und Tätigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen
Geschäftsjahr.
Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit durch Rechtsgeschäfte wirksam zu handeln.
Geschäftsplan 
Grundlage des Geschäftsbetriebes einer Versicherungsgesellschaft.
Bestandteile:
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Unternehmensverträge
- Funktionsausgliederungsverträge
- technische Geschäftsunterlagen.
Geschäftsstelle 
Organisatorische Zwischenstelle zwischen der Hauptverwaltung und
dem Außendienst. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe,
einen engen Kontakt zum Außendienst und zum Kunden zu schaffen.
Geschäftsversicherung

Bündelung verschiedener Risiken in der gewerblichen Sach-/Haftpflichtversicherung.
Gesetz der großen Zahl

Hauptregel in der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Je größer
die Zahl einer beobachteten Menge ist, desto weniger
spielen Zufälligkeiten eine Rolle.
Gesundheitsprüfung 
Prüfung der Antworten, die auf Gesundheitsfragen im Lebensversicherungsantrag;
der Gesundheitserklärung oder eines ärztlichen Attestes
abgegeben wurden.
Gewährleistung 
Haftung des Verkäufers für Mängel an einer Sache.
Gewässerschaden 
Haftungsbegründender Tatbestand nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
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