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Fahrer nach oben
Ist die Person, die das Unfallfahrzeug steuerte bzw. derjenige, der dafür verantwortlich ist, das Triebkräfte auf das Fahrzeug einwirken.

Fahrlässigkeit nach oben
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.

Fahrraddiebstahlversicherung nach oben
Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Entschädigt wird prozentual von der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingung geknüpft: - Das Fahrrad muß mit einem Schloß gesichert sein. - Zeitpunkt des Diebstahls: 6.00 bis 22.00 Uhr.

Diebstahl nach 22.00 Uhr: nach oben
Das Fahrrad muß sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder in Gebrauch befinden.

Fahrzeughalter nach oben
Person, die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und für den Gebrauch Rechnung trägt.

Faksimile nach oben
(lateinisch: manche ähnlich) Originalgetreue Reproduktion, insbesondere einer handschriftlichen Vorlage, z.B. Stempel oder Druck. Sie dient zur Unterzeichnung aller schriftlichen Erklärungen des Versicherers, z.B. Mahnung.

Fakultative Rückversicherung nach oben
Der Erstversicherer kann entscheiden, ob er sich durch eine Rückversicherung absichern will und wenn ja, in welcher Höhe und bei welchem Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen oder ablehnen.

Fälligkeit nach oben
Nach Abschluß des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.

Familienversicherung nach oben
Alle Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich sind.

Festschreibezeit nach oben
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.

Festverzinste Wertpapiere nach oben
Wertpapiere mit festem Zinssatz.

Feuermeldeanlagen nach oben
Meist elektronische Vorrichtung zur Meldung von Brandgefahr an die zuständige Stelle.

Feuerversicherung nach oben
Ist eine Versicherung für Brand und Löschschaden sowie Schäden durch Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch: Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.

Finanzdienstleistungen nach oben
Durch die Sozialversicherung werden bestimmte wirtschaftliche Risiken begrenzt, wie auch durch Privatversicherungen und die Geldinstitute. Im privatwirtschaftliche Sektor besteht der Bedarf an Allfinanzangeboten. Eine immer immensere Rolle spielt die Information des Kunden. Spezialisten sind gefragt.

Flottenrabatt nach oben
Versichert der VN mindestens 30 Fahrzeuge, so hat er die Möglichkeit, diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderrabatt ist nicht immer im Angebot des Versicherers.

Folgeprämie nach oben
Nach der Erstprämie wird die Folgenprämien fällig. § 39 VVG enthält die Bestimmung zur Folgeprämie.

Folgeprovision nach oben
Wird die Provision in Raten gezahlt, unterscheidet man die Erst- und Folgeprovision.

Folgeschaden nach oben
Adäquate Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden.

Fondsgebundene Lebensversicherung nach oben
Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.

Franchise nach oben
Selbstbehalt eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen.

Freies Vermögenv
Ist neben dem gebundenen Vermögen Teil der Vermögensanlage eines Versicherungsunternehmens.

Fremdeigentum nach oben
Fremdes Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten Sachen zählt und sich auf dem versicherten Grundstück befindet.

Führungsgeschäft nach oben
Die Führungsklausel besagt, daß ein VR, wenn mehrere VR an einer Versicherung beteiligt sind, die Führung stellvertretend für alle VR übernimmt.

Fusion nach oben
Ist die Verschmelzung zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften, wobei mindestens eine der Gesellschaften erlischt. Die Fusionskontrolle übernimmt das Bundeskartellamt.

 

 

 

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