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Fahrer 
Ist die Person, die das Unfallfahrzeug steuerte bzw. derjenige,
der dafür verantwortlich ist, das Triebkräfte
auf das Fahrzeug einwirken.
Fahrlässigkeit 
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des Verschuldens
wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit
unterschieden.
Fahrraddiebstahlversicherung

Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen
werden. Entschädigt wird prozentual von der Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingung geknüpft:
- Das Fahrrad muß mit einem Schloß gesichert sein. -
Zeitpunkt des Diebstahls: 6.00 bis 22.00 Uhr.
Diebstahl nach 22.00 Uhr:

Das Fahrrad muß sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum
oder in Gebrauch befinden.
Fahrzeughalter 
Person, die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug
besitzt und für den Gebrauch Rechnung trägt.
Faksimile 
(lateinisch: manche ähnlich) Originalgetreue Reproduktion,
insbesondere einer handschriftlichen Vorlage, z.B. Stempel oder
Druck. Sie dient zur Unterzeichnung aller schriftlichen Erklärungen
des Versicherers, z.B. Mahnung.
Fakultative Rückversicherung

Der Erstversicherer kann entscheiden, ob er sich durch eine Rückversicherung
absichern will und wenn ja, in welcher Höhe und bei welchem
Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen oder ablehnen.
Fälligkeit 
Nach Abschluß des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie
oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung
erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich
festgelegten Versicherungsperiode fällig.
Familienversicherung 
Alle Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich
sind.
Festschreibezeit 
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber
den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden
Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit
(durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer
Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst
langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält
es sich genau umgekehrt.
Festverzinste Wertpapiere

Wertpapiere mit festem Zinssatz.
Feuermeldeanlagen 
Meist elektronische Vorrichtung zur Meldung von Brandgefahr an die
zuständige Stelle.
Feuerversicherung 
Ist eine Versicherung für Brand und Löschschaden sowie
Schäden durch Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz
eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch:
Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
Finanzdienstleistungen 
Durch die Sozialversicherung werden bestimmte wirtschaftliche Risiken
begrenzt, wie auch durch Privatversicherungen und die Geldinstitute.
Im privatwirtschaftliche Sektor besteht der Bedarf an Allfinanzangeboten.
Eine immer immensere Rolle spielt die Information des Kunden. Spezialisten
sind gefragt.
Flottenrabatt 
Versichert der VN mindestens 30 Fahrzeuge, so hat er die Möglichkeit,
diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderrabatt ist nicht
immer im Angebot des Versicherers.
Folgeprämie 
Nach der Erstprämie wird die Folgenprämien fällig.
§ 39 VVG enthält die Bestimmung zur Folgeprämie.
Folgeprovision 
Wird die Provision in Raten gezahlt, unterscheidet man die Erst-
und Folgeprovision.
Folgeschaden 
Adäquate Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden
bzw. mittelbare Schäden.
Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die
Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.
Franchise 
Selbstbehalt eines Versicherten, um den Versicherungsträger
von Bagatellschäden freizumachen.
Freies Vermögenv
Ist neben dem gebundenen Vermögen Teil der Vermögensanlage
eines Versicherungsunternehmens.
Fremdeigentum 
Fremdes Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten
Sachen zählt und sich auf dem versicherten
Grundstück befindet.
Führungsgeschäft

Die Führungsklausel besagt, daß ein VR, wenn mehrere
VR an einer Versicherung beteiligt sind, die Führung stellvertretend
für alle VR übernimmt.
Fusion 
Ist die Verschmelzung zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften,
wobei mindestens eine der Gesellschaften erlischt. Die Fusionskontrolle
übernimmt das Bundeskartellamt.
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