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Bagatellschäden nach oben
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.

Bargeld nach oben
Bargeld ist in die Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.

Barleistungen nach oben
Unter Barleistung versteht man in der Krankenversicherung die Zahlungen von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld.

Bauartklassen nach oben
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung dient als Grundlage der Tarifierung.

Baugeräteversicherung nach oben
Gehört zum Zweig der technischen Versicherungen. Versichert werden Baugeräte, Zusatzgeräte, Baugerüste usw. gegen das Unfallrisiko auf der Grundlage der Allgem. Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG).

Bauherrenhaftpflichtversicherung nach oben
Spezielle Art der Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Allgem. Haftpflichtbedingungen und besonderen Klauseln.

Baukostenindex nach oben
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem
Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.

Bauleistungsversicherung nach oben
Gegen alle unvorsehbaren Schäden auf dem Bau kann man diese Versicherung abschließen. Sie umfaßt die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen.

Bauspardarlehen nach oben
Ein langfristig gewährtes, verzinstes Gelddarlehnen für den Erwerb von Immobilien.

Bauspareinlagen nach oben
Mittelzufluß des Bausparers in die Bausparkasse.

Bausparkassen nach oben
Zweck-Sparkassen zum Sparen für den Erwerb von Eigenheimen. Einerseits nehmen die Bausparkassen die Einlagen der Sparer entgegen, andererseits gewähren Sie Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum.

Bauspartarif nach oben
Enthält alle wichtiges Regelungen zum Bausparvertrag.

Bausparversicherungen nach oben
Risiko-Lebensversicherungen, die zur Absicherung des noch ungetilgten Bauspardarlehens dient.

Bausparvertrag nach oben
Der Bausparvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (Rechte und Pflichten des Bausparers und der Bausparkasse), durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.

Befreiungsversicherung nach oben
Bestimmte Personenkreise können sich von ihrer Versicherungspflicht in der sozialen Krankenversicherung befreien lassen. Zu diesen Personen gehören:
- Studenten
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung
- Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
- Frauen während des Erziehungsurlaubs.

Beispielrechnung nach oben
Um den Kunden den Verlauf der künftigen Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung veranschaulichen zu können, wurde das Verwenden von Zahlenangaben durch die Aufsichtsbehörde gestattet.

Beitragsfreie Versicherungen nach oben
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln.

Beitragsrückgewähr nach oben
Beiträge (ohne Gewinnbeteiligung) werden an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt.

Beitragsvorwegabzug nach oben
Für die Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften das Überschußssystem der "Beitragsverrechnung" möglich. Dabei wird ein bestimmter, vom jeweiligen Stand der Überschußbeteiligung abhängiger, Betrag vom vertraglichen Beitrag (Bruttobeitrag) in Abzug gebracht. Der Kunde zahlt dann den sich ergebenden verminderten (Netto-)Beitrag. Dieser Nettobeitrag ist nicht garantiert und wird bei einer Änderung der Überschußanteilsätze entsprechend angepaßt.

Beleihungsgrenze nach oben
Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes, der sich aus Kaufpreis, Herstellungskosten oder Verkehrswert ergibt. Dabei ist der niedrigste Wert für die Ermittlung der Beleihungsgrenze anzusetzen. Kosten, die nicht unmittelbar den Wert des Objektes beeinflussen, dürfen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden (Notar, Grunderwerbsteuer, usw.).

Bergungskosten nach oben
Der Begriff kommt aus dem Bereich der Unfallversicherung, wo bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden folgende Kosten übernommen:
- Suchaktion nach Unfallverletzten
- Rettung von Unfallverletzten
- Transport ins nächste Krankenhaus sowie
- Heimtransport
- Transport von Unfalltoten zum Heimatort.

Bestandspflege nach oben
Aufrechterhaltung und Betreuung des Kundenstammes.

Bestandspflegeprovision nach oben
Entgelt für die Bestandspflege.

Bestandsübertragung nach oben
Versicherungsbestand oder Versicherungsteilbestand wird von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen.

Betriebliche Altersversorgung nach oben
Zu unterscheiden sind folgende Formen der betrieblichen Altersversorgung:
- Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Insolvenzversicherung.

Betriebs-Haftpflichtversicherung nach oben
Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Versicherungsnehmers.

Betriebsausgaben nach oben
Versicherungsprämien für Versicherungen sind dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich durch das Unternehmen getragen werden.

Betriebskrankenkasse nach oben
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gründung: - 450 festangestellte Versicherungspflichtige - Mehrheit der Arbeitnehmer stimmen zu. Betriebsorganisation

Betriebsorganisation nach oben
Bestimmte Ordnung im Betriebsgeschehen mit dem Ziel der Rationalisierung von Arbeitsprozessen.

Bewachung nach oben
Die Prämie kann in bestimmten Versicherungszweigen (z.B. Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung) rabattiert werden, wenn eine Bewachung des Versicherungsgrundstückes erfolgt.

Bewertungszahl (BWZ) nach oben
Ziel aller Bausparer, die ein günstiges Bauspardarlehen erhalten möchten, ist die Zuteilung. Zuteilung bedeutet: Die Bausparkasse stellt die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen, zur Verfügung. Eine gerechte Zuteilung wird durch die sogenannte Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Sie mißt die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die
Bauspargemeinschaft.

Bezugsberechtigung nach oben
Der VN der Lebensversicherung muß bei Vertragsabschluß eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist.

Bezugsrecht nach oben
Rechte der alten Aktionäre auf den Bezug neu auszugebener Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.

Bilanz nach oben
Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bilanzgewinn / Bilanzverlust

Bindungsfrist nach oben
Während dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Vertrag gebunden; meist auf einen Monat beschränkt.

Blitzschlag nach oben
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

Bonitätsprüfung nach oben
Bevor es zu einer Darlehensvergabe durch den Darlehensgeber kommt, muß dieser prüfen, ob der Darlehensnehmer in Zukunft in der Lage sein wird, das Darlehen zu tilgen.

Bonus nach oben
Beitragsermäßigung oder auch Versicherungsleistung, die nicht in die Prämie einkalkuliert wird.

Brand nach oben
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Brandstiftung nach oben
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens durch Brand.

Bruttosozialprodukt nach oben
Geldwert aller Sachgüter und Dienstleistungen, die im Inland erzeugt und nicht wieder im Produktionsprozeß verbraucht werden.

Bundesanstalt für Arbeit nach oben
Öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Nürnberg. Die Bundesanstalt für Arbeit hat folgenden Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung
- Leistung der Arbeitslosenversicherung
- Förderung beruflichen Bildung.

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nach oben
Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte, die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellt ist. Sitz: Berlin

Büromaschinenversicherung nach oben
Siehe Elektronikversicherung

 

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