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Bagatellschäden 
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen
bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung
bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.
Bargeld 
Bargeld ist in die Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze
in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Barleistungen 
Unter Barleistung versteht man in der Krankenversicherung die Zahlungen
von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld.
Bauartklassen 
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt
man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung
dient als Grundlage der Tarifierung.
Baugeräteversicherung

Gehört zum Zweig der technischen Versicherungen. Versichert
werden Baugeräte, Zusatzgeräte, Baugerüste usw. gegen
das Unfallrisiko auf der Grundlage der Allgem. Bedingungen für
die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG).
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Spezielle Art der Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der
Allgem. Haftpflichtbedingungen und besonderen Klauseln.
Baukostenindex 
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage
zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr
dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von
Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem
Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.
Bauleistungsversicherung

Gegen alle unvorsehbaren Schäden auf dem Bau kann man diese
Versicherung abschließen. Sie umfaßt die in dem Versicherungsvertrag
bezeichneten Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen.
Bauspardarlehen 
Ein langfristig gewährtes, verzinstes Gelddarlehnen für
den Erwerb von Immobilien.
Bauspareinlagen 
Mittelzufluß des Bausparers in die Bausparkasse.
Bausparkassen 
Zweck-Sparkassen zum Sparen für den Erwerb von Eigenheimen.
Einerseits nehmen die Bausparkassen die Einlagen der Sparer entgegen,
andererseits gewähren Sie Darlehen für den Erwerb von
Wohneigentum.
Bauspartarif 
Enthält alle wichtiges Regelungen zum Bausparvertrag.
Bausparversicherungen 
Risiko-Lebensversicherungen, die zur Absicherung des noch ungetilgten
Bauspardarlehens dient.
Bausparvertrag 
Der Bausparvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (Rechte und Pflichten
des Bausparers und der Bausparkasse), durch den der Bausparer nach
Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung
eines Bauspardarlehens erwirbt.
Befreiungsversicherung 
Bestimmte Personenkreise können sich von ihrer Versicherungspflicht
in der sozialen Krankenversicherung befreien lassen. Zu diesen Personen
gehören:
- Studenten
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung
- Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
liegt
- Frauen während des Erziehungsurlaubs.
Beispielrechnung 
Um den Kunden den Verlauf der künftigen Überschußbeteiligung
in der Lebensversicherung veranschaulichen zu können, wurde
das Verwenden von Zahlenangaben durch die Aufsichtsbehörde
gestattet.
Beitragsfreie Versicherungen 
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit
bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung
mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln.
Beitragsrückgewähr

Beiträge (ohne Gewinnbeteiligung) werden an den Versicherungsnehmer
zurückgezahlt.
Beitragsvorwegabzug 
Für die Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften
das Überschußssystem der "Beitragsverrechnung"
möglich. Dabei wird ein bestimmter, vom jeweiligen Stand der
Überschußbeteiligung abhängiger, Betrag vom vertraglichen
Beitrag (Bruttobeitrag) in Abzug gebracht. Der Kunde zahlt dann
den sich ergebenden verminderten (Netto-)Beitrag. Dieser Nettobeitrag
ist nicht garantiert und wird bei einer Änderung der Überschußanteilsätze
entsprechend angepaßt.
Beleihungsgrenze 
Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes, der sich aus Kaufpreis,
Herstellungskosten oder Verkehrswert ergibt. Dabei ist der niedrigste
Wert für die Ermittlung der Beleihungsgrenze anzusetzen. Kosten,
die nicht unmittelbar den Wert des Objektes beeinflussen, dürfen
nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden (Notar, Grunderwerbsteuer,
usw.).
Bergungskosten 
Der Begriff kommt aus dem Bereich der Unfallversicherung, wo bis
zu einem festgelegten Höchstbetrag werden folgende Kosten übernommen:
- Suchaktion nach Unfallverletzten
- Rettung von Unfallverletzten
- Transport ins nächste Krankenhaus sowie
- Heimtransport
- Transport von Unfalltoten zum Heimatort.
Bestandspflege
Aufrechterhaltung und Betreuung des Kundenstammes.
Bestandspflegeprovision 
Entgelt für die Bestandspflege.
Bestandsübertragung

Versicherungsbestand oder Versicherungsteilbestand wird von einem
Versicherungsunternehmen auf ein anderes Versicherungsunternehmen
übertragen.
Betriebliche Altersversorgung

Zu unterscheiden sind folgende Formen der betrieblichen Altersversorgung:
- Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Insolvenzversicherung.
Betriebs-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Versicherungsnehmers.
Betriebsausgaben 
Versicherungsprämien für Versicherungen sind dann Betriebsausgaben,
wenn sie ausschließlich durch das Unternehmen getragen werden.
Betriebskrankenkasse 
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung
für die Gründung: - 450 festangestellte Versicherungspflichtige
- Mehrheit der Arbeitnehmer stimmen zu. Betriebsorganisation
Betriebsorganisation 
Bestimmte Ordnung im Betriebsgeschehen mit dem Ziel der Rationalisierung
von Arbeitsprozessen.
Bewachung 
Die Prämie kann in bestimmten Versicherungszweigen (z.B. Feuer-
und Einbruchdiebstahlversicherung) rabattiert werden, wenn eine
Bewachung des Versicherungsgrundstückes erfolgt.
Bewertungszahl (BWZ) 
Ziel aller Bausparer, die ein günstiges Bauspardarlehen erhalten
möchten, ist die Zuteilung. Zuteilung bedeutet: Die Bausparkasse
stellt die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen,
zur Verfügung. Eine gerechte Zuteilung wird durch die sogenannte
Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Sie mißt die Leistung
(Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die
Bauspargemeinschaft.
Bezugsberechtigung 
Der VN der Lebensversicherung muß bei Vertragsabschluß
eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der
Bezugsberechtigte ist.
Bezugsrecht 
Rechte der alten Aktionäre auf den Bezug neu auszugebener Aktien
im Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.
Bilanz 
Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital
und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Bindungsfrist 
Während dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Vertrag
gebunden; meist auf einen Monat beschränkt.
Blitzschlag 
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf
Sachen.
Bonitätsprüfung

Bevor es zu einer Darlehensvergabe durch den Darlehensgeber kommt,
muß dieser prüfen, ob der Darlehensnehmer in Zukunft
in der Lage sein wird, das Darlehen zu tilgen.
Bonus 
Beitragsermäßigung oder auch Versicherungsleistung, die
nicht in die Prämie einkalkuliert wird.
Brand 
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen
Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener
Kraft auszubreiten vermag.
Brandstiftung 
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines
Schadens durch Brand.
Bruttosozialprodukt 
Geldwert aller Sachgüter und Dienstleistungen, die im Inland
erzeugt und nicht wieder im Produktionsprozeß verbraucht werden.
Bundesanstalt für Arbeit

Öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Nürnberg.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat folgenden Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung
- Leistung der Arbeitslosenversicherung
- Förderung beruflichen Bildung.
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA) 
Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte,
die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellt
ist. Sitz: Berlin
Büromaschinenversicherung

Siehe Elektronikversicherung
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